Pflege-Eigenanteil: Wie entsteht die Finanzierungslücke in der Pflege?

November 2020
Pflegekraft unterstützt Pflegebedürftige bei der Körperpflege

Was ist die Pflegelücke?

Bei der „Pflegelücke“ handelt es sich um die Summe, die ein Pflegebedürftiger trotz Leistungen aus der Pflegeversicherung selbst zahlen muss.

Der Gesetzgeber sah mit der Einführung der Pflegepflichtversicherung kein Vollkasko-Modell vor. Das führt in der Praxis dazu, dass die Pflegepflichtversicherung nicht die gesamten Kosten deckt, die im Rahmen einer pflegerischen Versorgung anfallen. Stattdessen bezuschusst der ,Teilkasko‘-Schutz der Pflegepflichtversicherung die Kosten für die Pflegeversorgung, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird.

Das führt zu einer Lücke in der Kostendeckung, die die Pflegebedürftigen selbst und bei fehlendem Einkommen und Vermögen ihre Angehörigen schließen müssen. Fehlen die Voraussetzungen für eine Unterstützung durch Angehörige, sind Pflegebedürftige auf staatliche Sozialleistungen angewiesen.

Besonders gut lässt sich die drohende Pflegelücke für Versicherte am Beispiel der vollstationären Pflege veranschaulichen.

Wie setzen sich die Kosten der Eigenleistung im Pflegeheim zusammen?

Die Kosten der Eigenleistung setzen sich aus dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), den Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Abhängig von individuellen Vertragsbedingungen zwischen Pflegeeinrichtung und dem Pflegebedürftigen können auch vereinbarte Zusatzleistungen hinzukommen.     

Worum handelt es sich beim einrichtungseinheitlichen Eigenanteil?

Im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) führte der Gesetzgeber den EEE ein. Somit stieg ab 1. Januar 2017 der Eigenanteil für die Pflegebedürftigen auch bei einer Einstufung in einen höheren Pflegegrad nicht mehr.   

Der EEE selbst deckt die pflegebedingten Kosten der Pflegegrade 2 bis 5 ab. Dabei ist zu beachten, dass es sich um einen pflegebedingten Eigenanteil handelt, der von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung variiert. Der EEE ergibt sich aus der gleichmäßigen Verteilung der pflegebedingten Kosten einer Einrichtung auf alle pflegebedürftigen Bewohner, also unabhängig von ihrem Pflegegrad. Dabei werden die Zuschüsse der Pflegeversicherung berücksichtigt.

Wie setzen sich die Kosten für Unterkunft, Investitionskosten und Verpflegung zusammen?

Die drei Leistungsblöcke Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung beschreiben diejenigen Leistungen, die unabhängig von der Pflege sind:

Die Investitionskosten umfassen alle Ausgaben, die durch die Herstellung, Anschaffung und Instandhaltung von Gebäuden, Einrichtungen und technischen Anlagen anfallen. Etwas vereinfacht gesprochen, lässt sich in Abgrenzung zum Kostenblock Unterkunft bei den Investitionskosten von der „Kaltmiete“ sprechen.

Die Unterkunftskosten sind im weitesten Sinne mit den Betriebskosten in einem herkömmlichen Mietverhältnis vergleichbar. Dazu gehören Strom-, Gas- und Wasserkosten, Kosten für Entsorgung und Reinigung sowie Wäscheversorgung. 

Die Kosten für die Verpflegung beinhalten vor allem die Versorgung der Heimbewohner mit Mahlzeiten.

Pflegeheimkosten: Regionale Unterschiede bei Eigenanteilen bleiben groß

Nicht nur die Kosten zwischen den einzelnen Pflegeeinrichtungen und Trägern variieren. Auch ein Vergleich zwischen den 16 Bundesländern weist auf erhebliche Unterschiede bei den monatlichen Eigenanteilen hin, das zeigt eine aktuelle Auswertung der PKV-Pflegedatenbank von rund 11.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Was das Pflegeheim in Ihrer Gegend kostet

Der EEE ist eine wesentliche Kennzahl für das Preisniveau einer Pflegeeinrichtung. Unter der Pflegesuche des Portals pflegeberatung.de können Sie die vollstationären Pflegeeinrichtungen Ihrer Umgebung genau unter die Lupe nehmen.

Was Sie gegen die drohende Pflegelücke tun können

Einer drohenden Pflegelücke lässt sich am besten mit einer privaten Pflegezusatzversicherung entgegenwirken. In unserer Broschüre erfahren Sie, welche Arten von Pflegezusatzversicherungen existieren. Versicherte können dafür auch eine Zulage vom Staat bekommen.