Erstattet die PKV die Kosten für eine Cannabis-Therapie?

Dezember 2018

Im März 2017 hat der Gesetzgeber die Verschreibungsfähigkeit von Cannabis als Medizin ermöglicht und Cannabis damit zur Kassenleistung gemacht hat. Seitdem beschäftigt das Thema die Öffentlichkeit. Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) würden die Cannabis-Therapie oft ablehnen und damit ihren sogenannten Genehmigungsvorbehalt missbrauchen, kritisierten beispielsweise unlängst die Grünen. Doch wie ist es in der Privaten Krankenversicherung geregelt?

Benötigen Privatpatienten eine Genehmigung ihrer Versicherung vor einer Cannabis-Therapie?

Anders als in der GKV gibt es in der PKV keinen Genehmigungsvorbehalt für Cannabis-Arzneimittel. Die Private Krankenversicherung erstattet die Kosten für Cannabis-Arzneimittel ebenso wie für andere Arzneimittel entsprechend den Musterbedingungen, d. h. wenn die folgenden Vorgaben erfüllt sind:

  • Es liegt eine ärztliche Verordnung vor.
  • Der Patient hat das Arzneimittel aus einer Apotheke bezogen.
  • Die Therapie ist im konkreten Fall medizinisch notwendig.
  • Die Therapie entspricht den Regeln der Schulmedizin oder wird angewandt, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.

Zusätzlich müssen bei Cannabis-Arzneimitteln die Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes beachtet werden, damit die PKV die Kosten übernimmt.

Welche Art von Cannabis-Arzneimitteln gibt es?

Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ im März 2017 können Ärzte Cannabis-Arzneimittel wie zum Beispiel getrocknete Medizinal-Cannabis-Blüten oder Cannabis-Extrakte auf einem speziellen Betäubungsmittelrezept verschreiben.

Auch Cannabis-Fertigarzneimittel wie Sativex® (Dickextrakte aus Cannabis), Marinol® (Wirkstoff: Dronabinol) und Canemes® (Wirkstoff: Nabilon) stehen den Ärzten und Patienten zur Verfügung. Dabei müssen die Ärzte bestimmte arzneimittel- und betäubungsmittelrechtliche Vorgaben einhalten, vor allem die Vorgaben der „Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung“. Die Patienten erhalten das Arzneimittel nach Vorlage des Rezepts in der Apotheke.

Wann ist eine Cannabis-Therapie medizinisch notwendig?

Häufig setzten Ärzte Cannabis in der Schmerztherapie bei schwerwiegendem und chronischem Krankheitsverlauf ein. Insbesondere bei solchen Indikationen lässt sich die medizinische Notwendigkeit der Cannabis-Therapie nicht ernsthaft in Frage stellen. Bagatellerkrankungen rechtfertigen hingegen – schließlich auch aus ärztlicher Sicht – nicht den Einsatz von Cannabis. Letztlich hängt die Frage nach der medizinischen Notwendigkeit einer Cannabis-Therapie vom konkreten Einzelfall ab.