Arztrechnungen: Welche Fristen gibt es in der PKV?

Juli 2018

Im Zusammenhang mit Arztrechnungen gibt es verschiedene Fragen zum zeitlichen Rahmen: Wann muss ich die Arztrechnung bezahlen? Wann muss ich die Rechnung bei meiner PKV einreichen? Wann erhalte ich das Geld von meiner PKV?

Bei teureren Behandlungen sollten Sie sich am besten schon vorab mit der Frage der Rechnungsbegleichung beschäftigen und bei Ihrer PKV einen Kostenvoranschlag einreichen. Ihr Versicherer kann dann vor Behandlungsbeginn mitteilen, in welcher Höhe er vertragsgemäß die Kosten übernimmt. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie die angedachte Behandlung in dieser Form und vom ausgewählten Leistungserbringer durchführen lassen. Viele Versicherungsverträge nennen bei bestimmten Konstellationen (Behandlungsart, Rechnungssumme) das Vorlegen eines Kostenvoranschlags auch als Voraussetzung für die Kostenerstattung.

Wie schnell muss die PKV eine Kostenübernahme zusagen?

Ab einer voraussichtlichen Rechnungssumme von 2.000 Euro haben Sie als Privatversicherter einen gesetzlichen Anspruch auf eine verbindliche Auskunft darüber, welche Leistungen die Versicherung übernimmt. (Bei Beihilfeberechtigten gilt der Auskunftsanspruch bereits ab erwarteten Kosten von 1.000 Euro.) Die Versicherung muss Ihnen die Auskunft innerhalb von vier Wochen erteilen. Handelt es sich um einen dringenden Fall, muss sie unverzüglich antworten, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen.

Wird die Frist versäumt, dürfen Sie davon ausgehen, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist bzw. war. Ihr Versicherer müsste dann nachweisen, dass dies nicht der Fall war.

Wie schnell müssen Privatpatienten und PKV die Arztrechnung begleichen?

Nach erfolgter Behandlung erhalten Sie eine Rechnung. Häufig rechnen Ärzte quartalsweise ab. Es gibt allerdings keine zeitliche Frist für die Rechnungsstellung – auch beispielsweise ein, zwei Jahre nach der Behandlung ist sie noch möglich. Für Sie ist die Rechnung allerdings sofort ab Zugang fällig. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch kommen Sie in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen zahlen. Dies gilt selbstverständlich nur, sofern der Arzt in der Rechnung keine andere Frist angibt.

Sobald Sie die Rechnung bei Ihrer PKV eingereicht haben, wird diese sie daraufhin prüfen, in welchem Umfang die Leistungen erstattungsfähig sind. Sobald der Versicherung alle notwendigen Unterlagen und Informationen vorliegen, muss sie Ihnen innerhalb eines Monats den entsprechenden Betrag überweisen. Verstreicht diese Frist, können Sie die Summe, die voraussichtlich mindestens zu zahlen ist, als Abschlagszahlung verlangen.

Gerade bei höheren Rechnungssummen ist eine zügige Kostenerstattung wünschenswert. Daran wirkt ein Kostenvoranschlag mit: Entspricht die Rechnungsstellung zumindest weitestgehend dem Kostenvoranschlag, ist eine schnellere Prüfung und Erstattung möglich.

Bis wann kann ich eine Arztrechnung bei der PKV einreichen?

Ob und wann Sie eine Rechnung bei Ihrer PKV einreichen, bleibt grundsätzlich Ihnen überlassen. Gerade im Zusammenhang mit einer Beitragsrückerstattung bietet sich häufig nicht die direkte Weiterleitung an, selbst bei höheren Beträgen. Allerdings sollten Sie auch nicht zu lange damit warten. Denn haben Sie bereits eine Beitragsrückerstattung für das Jahr der Rechnungsstellung erhalten, bedeutet das für den Versicherer einen Mehraufwand: Er muss die Kostenerstattung mit der Beitragsrückerstattung verrechnen. Letztlich könnte eine Erstattung bei sachlich nicht begründetem, allzu langem Zuwarten bei der Rechnungseinreichung ausgeschlossen sein (sog. Verwirkung), also wenn der Versicherer unter normalen Umständen nicht mehr mit einer Einreichung von Belegen rechnen musste.