PKV-Verband warnt vor betrügerischen Werbeanrufen
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Die Zahl unerlaubter Werbeanrufe in Deutschland nimmt beständig zu. So gingen im Jahr 2021 insgesamt 79.702 schriftliche Beschwerden bei der zuständigen Bundesnetzagentur ein – im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 26 Prozent.
Nicht selten im Fokus der Anrufer: Privatversicherte. Sie sollen im Rahmen derartiger Telefonate meist zum Wechsel ihres PKV-Tarifs oder sogar des Versicherungsunternehmens überredet werden. Besonders perfide: Oft geben sich die vermeintlichen Wechselberater als Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (oder einer ähnlich klingenden Institution) aus – was sie aber definitiv nicht sind. Durch einen technischen Trick erscheint auf dem Display eine vorgetäuschte Nummer des PKV-Verbands. Schon darin zeigt sich ihre betrügerische Absicht.
Dabei ist eines ganz klar: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des PKV-Verbands führen keine Telefongespräche zum Tarifwechsel. Der PKV-Verband vertritt die Interessen der Privaten Krankenversicherung und berät nicht zu Produkten seiner Mitgliedsunternehmen. Insbesondere kennt der PKV-Verband keine Vertragsdetails wie Versichertendaten oder die Höhe der gezahlten Monatsbeiträge. Solche Methoden führen die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre und schädigen den guten Ruf der Branche.
Wie ist die rechtliche Lage?
Grundsätzlich gilt: Verbraucher müssen vor dem Anruf ausdrücklich eingewilligt haben, dass sie die Werbeanrufe wünschen. „Cold Calls“ (oder auch Kaltakquise genannt) hingegen sind grundsätzlich verboten. Erfolgen diese Werbeanrufe dann auch noch mit Rufnummernunterdrückung, stellt dies einen besonders schweren Rechtsverstoß dar. Der Gesetzgeber hat daher den möglichen Bußgeldrahmen speziell für solche Anrufe zum 1. Dezember 2021 von bislang 10.000 auf 300.000 Euro deutlich angehoben.
Was kann ich tun?
Sie können diese illegalen Anrufer der Bundesnetzagentur melden. Hierfür hat die Behörde ein niedrigschwelliges Beschwerdeformular unter diesem Link bereitgestellt. Die Bundesnetzagentur kann die Rufnummern abschalten und gegen die Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen.
Im Jahr 2020 hatten die verhängten Bußgelder mit 1.351.500 Euro bereits einen neuen Rekord markiert, der im Jahre 2021 mit 1.435.000 Euro noch einmal übertroffen wurde. Experten rechnen für das aktuelle Jahr mit einem weiteren Höchststand.
PKV rät zu Strafanzeigen bei der Polizei
Auch der PKV-Verband hat die Bundesnetzagentur bereits über derartige unerlaubte Telefonwerbung informiert. Diese hat daraufhin entsprechende Ermittlungen aufgenommen und mitgeteilt:
„Je schneller und umfassender wir über Fälle unerlaubter Telefonwerbung direkt von den unmittelbar betroffenen Zeugen informiert werden, umso gezielter können wir gegen die möglichen Verursacher ermitteln.“
Wenn Sie sich von unerlaubten Werbeanrufen belästigt fühlen, können sich auch an die Polizei wenden. Hilfreich ist es dabei, wenn Sie sich die Nummer und ggf. weitere Informationen zum Anrufer (z. B. Name, Firmierung der anrufenden Institution) notieren. Das Stellen einer Strafanzeige im Internet ist ganz einfach per Online-Formular möglich. Eine Aufstellung der Internetwachen in den verschiedenen Bundesländern findet sich unter diesem Link.
Auch eine Einbindung der Datenschutzbehörden kann im Einzelfall sinnvoll sein, um mittels des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruches in Erfahrung zu bringen, woher die Anrufer Ihre Kontaktdaten haben, um so mögliche Hintermänner zu identifizieren.
Übrigens: Sie können als Privatversicherte jederzeit in andere Tarife ihres Versicherungsunternehmens wechseln, auch wenn Sie ihren Beitrag reduzieren möchten, und zwar ohne Beratungskosten und unter Mitnahme Ihrer kompletten Alterungsrückstellung. Die meisten PKV-Unternehmen gehen in der Unterstützung der Versicherten bei einem solchen internen Wechsel sogar freiwillig über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.