Online Check-in in der Arztpraxis
- Arzt
- Digitalisierung
- Verbraucher
- Zahnarzt
Möchten Sie sich ein E-Rezept ausstellen lassen oder einer Praxis Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) gewähren? Dafür benötigt die Praxis Ihre zehnstellige Krankenversichertennummer. Diese können Sie bequem und sicher mit dem Online-Check-In übermitteln.
So funktioniert der Online Check-in
- Ihre private Krankenversicherung bietet Ihnen den Zugang zu einer App, die den Online Check-in ermöglicht. Dies kann je nach Unternehmen die Versicherten- oder ePA-App sein. Installieren Sie diese App.
- Richten Sie sich eine GesundheitsID (digitale Identität) für die Nutzung der App ein. Mit dieser können Sie sich anschließend einloggen.
- Fragen Sie beim Arztbesuch nach dem QR-Code für den Online Check-in und scannen Sie diesen mit der Scan-Funktion in der App. Einige Praxen bieten den QR-Code auch auf ihrer Website oder im Terminvereinbarungs-Tool an. Mit dem Scan erfassen Sie, an welche Praxis Ihre Daten übermittelt werden sollen.
- Stimmen Sie in der App der Datenübermittlung Ihrer Krankenversichertennummer und weiterer Basis-Daten an die Praxis zu.
- Nach wenigen Minuten kommen die Daten im System der Praxis an. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass ePA und elektronisches Rezept genutzt werden können.
Die GesundheitsID: Voraussetzung für den Online Check-in
Die GesundheitsID ist Ihr sicherer Zugang zu verschiedenen digitalen Gesundheitsservices. Durch den Log-in mit der GesundheitsID ist sichergestellt, dass nur Sie Ihre Daten an die Praxis übermitteln lassen können. Mehr Informationen zur GesundheitsID und zum notwendigen Registrierungsprozess erhalten Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Online Check-in
Nein, eine einmalige Übermittlung pro Praxis ist ausreichend, da die Krankenversichertennummer lebenslang gilt und sich nur in sehr seltenen Fällen ändert.
Sofern die Praxis den QR-Code auf der Website, im Terminvereinbarungssystem oder in vorbereitenden Unterlagen anbietet, können sie diesen auch vorher durchführen. Wichtig ist dabei, dass Sie bereits als Patient oder Patientin bekannt sind, denn sonst können die Daten nicht zugeordnet werden.
Erste Versicherungsunternehmen bieten den Service bereits an. Weitere werden demnächst folgen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Versicherer.
Arztpraxen und Krankenhäuser erhalten nach und nach die für den Online Check-in notwendigen System-Updates und stellen dann die QR-Codes bereit. Falls Sie beim Besuch noch keinen QR-Code entdecken können, fragen Sie nach, ob der Service schon zur Verfügung steht.
Die Krankenversicherung übermittelt in Ihrem Auftrag:
- Name Ihrer privaten Krankenversicherung und deren IK-Nummer (Institutionskennzeichen)
- Ihre persönliche Krankenversichertennummer
- Ihren Namen
- Ihre Adresse
- Ihr Geschlecht
- Ihr Geburtsdatum
Nein, melden Sie sich bei Betreten der Praxis bitte wie gewohnt an.
Zur Übermittlung der Daten von Ihrer Krankenversicherung an die Praxis wird der sichere Kommunikationsdienst KIM genutzt. Dabei handelt es sich um eine Art E-Mail-Dienst speziell für die Kommunikation im Medizinwesen, mit dem sich beispielsweise Krankenversicherungen, Arztpraxen und Krankenhäuser Nachrichten schicken können.
Zudem liegt es allein in Ihrer Hand, an welche Praxis Ihre Daten übermittelt werden. Damit nichts schiefgeht, stimmen Sie der Datenübermittlung an jede einzelne Praxis separat in Ihrer App zu.
Nein, diese Berechtigung erteilen Sie mit Hilfe der ePA-App. Dort können Sie sogar detailliert festlegen, welche Dokumente über welchen Zeitraum eingesehen werden dürfen. Der Online Check-in ist vorab einmal pro Praxis notwendig, um Ihre Krankenversichertennummer zu übermitteln. Diese braucht das Praxissystem, um die Berechtigung zum Zugriff auf die ePA Ihrer Person zuzuordnen.
Die am Online Check-in beteiligten Systeme sind auf eine hohe technische Verfügbarkeit ausgelegt. Selbst wenn es wider Erwarten zu einem Ausfall kommen sollte, können Sie selbstverständlich dennoch behandelt werden und ein Papierrezept erhalten. Allerdings wird der behandelnde Arzt oder die Ärztin vorerst keinen Einblick in die ePA haben und kann Ihnen kein E-Rezept ausstellen. Der Online Check-in, eine Einsichtnahme in die elektronische Patientenakte sowie neue Eintragungen können aber nachgeholt werden.
Nein, Ihre private Krankenversicherung übermittelt in Ihrem Auftrag lediglich Daten an die Praxis. Sie erhält aber keinerlei Daten von der Praxis zurück. Die Information, für welche Praxis ein Online Check-in durchgeführt werden soll, darf von Ihrer Krankenversicherung ausschließlich für die Durchführung des Online Check-ins genutzt werden.
Haben Sie weitere Fragen zum Online Check-in? Ihre private Krankenversicherung hilft Ihnen gerne weiter.