Digitale Services

Elektronische Patientenakte für Privatversicherte

In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Dokumente mit Ihren Gesundheitsdaten sicher gespeichert werden. Die wichtigsten Entscheidungen dabei treffen Sie.
Juli 2024
Frau sitzt mit Handy in der Hand im Wartezimmer

Die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht Ihnen einen Überblick und Einblick in Ihre Patientenunterlagen und erleichtert das Teilen der medizinischen Dokumente. Sie unterstützt Sie in Ihrer Rolle als mündiger Patient. Mit Ihrem Einverständnis kann Ihre ePA von Arztpraxen, Krankenhäusern und zukünftig auch weiteren medizinischen Einrichtungen genutzt werden.

Damit Sie Ihre ePA einrichten können, muss Ihre private Krankenversicherung (PKV) bereits eine App mit ePA-Funktion anbieten. Auskunft darüber, wie Sie konkret an Ihre ePA gelangen, erhalten Sie von Ihrer PKV. Allgemeine Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Das bietet die elektronische Patientenakte (ePA)

Verbesserte Versorgung

Die ePA erleichtert Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten den Überblick über Ihre Gesundheitsgeschichte. Durch den Einblick in Befunde, Laborergebnisse und Arztbriefe lassen sich unnötige Mehrfachuntersuchungen leichter vermeiden und die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern.

Leichtere Handhabung

Durch die ePA können Sie alle Behandlungsunterlagen an einem Ort speichern. Sie müssen keine Papiere mehr abheften und zusätzliche digitale Unterlagen auf Ihrem PC speichern. Auch müssen Sie keine Dokumente mehr mitnehmen, wenn Sie zum Beispiel Diagnosen teilen wollen.

Volle Kontrolle

Per App haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten in der ePA. Sie allein entscheiden, wer wann welche Dokumente einsehen oder einstellen darf. Über ein Protokoll können Sie zudem alles später noch nachvollziehen.

Hohe Sicherheit

Die Daten der ePA werden verschlüsselt auf sicheren Servern gespeichert. Nur Sie selbst sowie von Ihnen berechtigte Personen und Einrichtungen können sie einsehen.

Einheitliches System

Die ePA basiert auf einheitlichen, offiziellen Standards. Diese gewährleisten nicht nur ein hohes Maß an Sicherheit, sondern auch, dass alle Praxen die ePA nutzen können.

Vertretungsfunktion

Bei Bedarf können Sie vertrauten Angehörigen Zugriff auf Ihre ePA gewähren. So können sich auch entfernt wohnende Menschen einfach und sicher bei der Erledigung gesundheitlicher Angelegenheiten unterstützen.

Das gilt für den Zugriff von Praxen und Krankenhäusern auf Ihre ePA

Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen haben nicht automatisch Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte, sondern Sie müssen dazu über Ihre ePA-App eine Berechtigung erteilen. Dabei handelt es sich nicht um eine pauschale Berechtigung. Vielmehr können Sie selbst bestimmen,

  • welche Praxis einen Zugriff erhält (Hinweis: Der Zugriff gilt stets für die gesamte Einrichtung und nicht nur für Einzelpersonen)
  • auf welche Dokumente diese Praxis zugreifen kann
  • was diese Praxis machen darf: neue Dokumente einstellen, bestehende Dokumente lesen und/oder löschen
  • für welchen Zeitraum die Berechtigung gilt.

Zugriffsberechtigungen können Sie aber nicht nur bei den Einrichtungen einstellen, sondern auch auf der Ebene einzelner Dokumente. So können Sie gerade bei sensiblen Dokumenten sicherstellen, dass nur die gewünschten Einrichtungen Zugriff darauf haben.

Erteilte Berechtigungen können Sie jederzeit nachträglich anpassen. Über die Protokollfunktion in Ihrer ePA-App lassen sich darüber hinaus alle Zugriffe einfach nachvollziehen.

Informationen für Ärztinnen und Ärzte zur ePA

Für medizinische Einrichtungen haben wir  die wichtigsten Informationen zur elektronischen Patientenakte auf unserer Verbands-Website bereitgestellt: Was Leistunsgerbringer zur elektronischen Patientenakte (ePA) wissen müssen (pkv.de). Hier können Sie zum Beispiel nachlesen, inwieweit sich die ePA für Privatversicherte von der ePA für gesetzlich Versicherte unterscheidet.

Das benötigt die medizinische Einrichtung für einen Zugriff auf Ihre ePA

Damit eine Arztpraxis Ihre ePA einsehen und nutzen kann, müssen Sie ihr nicht nur die entsprechende Berechtigung erteilen. Die Praxis muss Ihre ePA auch im System finden können. Dazu benötigt sie Ihre Krankenversichertennummer (KVNR). Diese können Sie der Praxis sicher via Online Check-in übermitteln. Dass eine Praxis den Online Check-in bereits anbietet, erkennen Sie daran, dass sie den QR-Code dafür bereitstellt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur ePA

Wie kann ich selbst Dokumente in die ePA hochladen?

Bereits vorliegende Gesundheitsdokumente wie Arztbriefe, Diagnosen oder Laborberichte können Sie selbst in die ePA übertragen. Scannen Sie diese oder fotografieren Sie sie direkt mit dem Handy ab. Wenn Sie die Datei in Ihre Akte hochladen, müssen Sie einen Dokumententitel vergeben. Es empfiehlt sich, die Datei vorab auf Ihrem Endgerät schon aussagekräftig zu benennen und diesen Namen dann in der ePA zu übernehmen. Dort haben Sie die Möglichkeit, noch einige Meta-Informationen anzugeben, zum Beispiel einen Verfasser oder die Quelle des Dokuments. Mit dieser Funktion können Sie später Ärztinnen und Ärzten erleichtern, für sie relevante Dokumente zu finden.

Unterstützen bereits alle medizinischen Einrichtungen die ePA?

Vertragsarztpraxen und viele Krankenhäuser sind technisch bereits dazu in der Lage, auf ePAs zuzugreifen und diese zu befüllen. Bei Privatpraxen und weiteren medizinischen Einrichtungen werden gerade die Voraussetzungen dafür geschaffen. Fragen Sie im Zweifel am besten in der jeweiligen Einrichtung nach, ob diese bereits die ePA unterstützt.

Können andere Privatpersonen einen Zugriff auf meine ePA erhalten?

In Ihrer ePA-App gibt es eine Funktion, um Personen Ihres Vertrauens als Vertretung für den Zugriff auf die ePA zu berechtigen. So können Sie zum Beispiel auf sicherem Weg Angehörigen Gesundheitsdokumente zeigen und sich im Bedarfsfall bei der ePA-Nutzung unterstützen lassen.
Eine Vertretung darf auf Ihre ePA zugreifen, medizinische Einrichtungen für den Zugriff berechtigen und Dokumente hochladen. Sie darf nicht Ihre ePA kündigen oder andere Vertretungen einrichten.

Die Vertretung braucht nicht bei derselben Krankenversicherung versichert zu sein wie Sie selbst. Sie muss aber die Möglichkeit haben, selbst eine ePA-App nutzen zu können – ganz gleich ob als privat oder gesetzlich versicherte Person.

Gibt es die ePA-App auch für Laptop und PC?

Die elektronische Patientenakte für Privatversicherte startet als App für Mobiltelefone. Eine PC-Anwendung ist vorerst nicht geplant.

Warum kann ich die gesuchte Praxis in der ePA-App nicht finden?

Zur Erteilung einer Berechtigung für eine medizinische Einrichtung über die ePA-App wird eine Suche angeboten. Die Suche nutzt dabei ein bereits bestehendes Verzeichnis, in dem manche Praxen etwas anders als gewohnt benannt sind und sich deshalb nicht so leicht finden lassen. Das bedeutet nicht, dass die Praxis nicht im Verzeichnis aufgeführt ist. Probieren Sie es ggf. mit einer Suche über die Postleitzahl und gehen Sie die Einträge durch.

Häufig gestellte Fragen zum Datenschutz

Die Dokumente bleiben in Ihrer ePA zeitlich unbegrenzt gespeichert. Bei Bedarf können Sie aber Dokumente löschen oder durch eine medizinische Einrichtung löschen lassen, sofern Sie dieser Zugriff gewährt haben.

Nein, Ihre PKV kann die Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte nicht einsehen. Das ist technisch ausgeschlossen.

Digitale Gesundheitsdaten sind nicht neu – schon seit Jahren werden Krankenakten, Berichte, Laborergebnisse und Co. in Systemen von Praxen und Krankenhäusern gespeichert. Die Herausforderung dabei: Eine übergreifende Behandlung ist nur dann möglich, wenn Dokumente zwischen den Einrichtungen per Post geschickt, gefaxt, gemailt oder durch Sie von einer Praxis zur nächsten getragen werden. Das ist für alle Beteiligten zeitaufwendig und fehleranfällig und mitunter weniger sicher. Parallel gibt es auch noch Gesundheitspässe auf Papier (zum Beispiel den Impfpass und Mutterpass), die man auf keinen Fall verlieren oder bei entsprechenden Arztbesuchen vergessen sollte.

Die ePA dient als sicherer, zentraler Aufbewahrungsort. Dass Sie daraus Ihre Daten einfach und schnell für ausgewählte Praxen verfügbar machen können, ist weniger ein neues Sicherheitsrisiko als eine Möglichkeit, bereits bestehende Risiken in der Datenübermittlung zu verringern. Erstmals wird ein System so aufgebaut, dass auch Patientinnen und Patienten die Daten zu ihrer eigenen Gesundheit selbst einsehen, prüfen und Zugriffe nachvollziehen können.

Zum aktuellen Zeitpunkt wird eine elektronische Patientenakte ausschließlich auf Initiative von Versicherten angelegt. Sofern Sie keine ePA möchten, erhalten Sie auch keine. Dementsprechend ist kein Widerspruch gegen eine ePA-Anlage notwendig.

Eine Widerspruchslösung (Opt-Out) sieht die Politik erst für 2025 vor. Das bedeutet, dass Versicherte dann eine ePA erhalten, sofern sie nicht widersprechen. Private Krankenversicherungen sind nicht zum Angebot einer ePA verpflichtet, sie dürfen ihren Versicherten aber selbstverständlich eine anbieten.

Die elektronische Patientenakte für Privatversicherte ab 2025

Die elektronische Patientenakte wird im Januar 2025 ein großes Update erhalten. So sollen die Verbreitung der ePA gesteigert und neue Mehrwerte geschaffen werden. Leistungserbringer wie Praxen, Krankenhäuser und Apotheken sollen leichter Daten einstellen können. Die neue ePA wird auch ePA für alle genannt. Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Umsetzung für Privatversicherte.

Ich habe bereits eine ePA - was passiert damit 2025?

Wenn Sie bereits eine ePA haben, können Sie diese 2025 einfach aktualisieren und dann weiter nutzen. Inhalte, Protokolle und hinterlegte Vertretungen werden in die neue ePA übernommen. Nur Berechtigungen für Leistungserbringer müssen aus technischen Gründen erneut eingestellt werden.

Erhalten 2025 alle Privatversicherten eine ePA?

Nein. Die Versicherungsunternehmen entscheiden weiterhin selbst, ob sie ihren Versicherten eine ePA anbieten. Ebenso können Sie frei wählen, ob Sie die ePA nutzen oder nicht, wenn Ihre private Krankenversicherung sie anbietet. Weitere Informationen zum ePA-Angebot und zu Widerspruchsmöglichkeiten erhalten Sie von Ihrer PKV.

Welche neuen Funktionen bietet die ePA für alle?

Eine wichtige Neuerung zum Start der ePA für alle ist die Medikationsliste. Diese wird automatisch mit Daten aus dem E-Rezept befüllt. So entsteht nach und nach eine übersichtliche Liste aller Medikamente, die Ihnen verschrieben worden sind. Diese Liste können außer Ihnen auch für den ePA-Zugriff berechtigte Leistungserbringer einsehen und bei Ihrer Behandlung berücksichtigen. Möchten Sie keine Datenübermittlung aus dem E-Rezept in die ePA, können Sie dieser widersprechen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden durch die ePA für alle weitere strukturierte Inhalte ermöglicht: zum Beispiel ein Medikationsplan und eine sogenannte Kurzakte, die alle wichtigen Informationen zum Gesundheitszustand und zu Ihrer Krankengeschichte zusammenfasst.

Was verändert sich bei den Zugriffsberechtigungen für Arztpraxen und weitere Leistungserbringer?

Privatversicherte vergeben wie bisher die Zugriffsberechtigungen aktiv über die ePA-App. Sie selbst wählen aus, welche Einrichtung Sie berechtigen möchten. Erteilte Berechtigungen können Sie jederzeit per App anpassen. Ebenso können Sie Einrichtungen, die nicht auf die ePA zugreifen sollen, auf eine Widerspruchsliste setzen.

Auch gesetzlich Versicherte können Zugriffsberechtigungen und Widersprüche per App organisieren. Neu für sie ist, dass Praxen, Apotheken und Krankenhäuser standardmäßig für einen begrenzten Zeitraum auf die ePA zugreifen können, wenn dort die elektronische Gesundheitskarte eingelesen wurde und der oder die Versicherte dem Zugriff nicht widersprochen hat.

Können Privatversicherte ihre ePA-Daten für Forschungszwecke bereitstellen?

Nein. Das wird zunächst nicht möglich sein, da es dafür noch keine gesetzliche Grundlage gibt.