Elektronische Patientenakte für Privatversicherte
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Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein sicherer Speicherort für Ihre persönlichen Gesundheitsdaten. Sie ermöglicht es Ihnen, jederzeit per App auf medizinische Unterlagen zuzugreifen und diese bei Bedarf mit Leistungserbringern wie Ärztinnen und Ärzten zu teilen. Die Entscheidung, welche Daten in Ihrer ePA gespeichert werden und wer diese einsehen darf, liegt immer bei Ihnen.
Damit Sie Ihre ePA einrichten können, muss Ihre private Krankenversicherung (PKV) eine App mit ePA-Funktion anbieten. Auskunft darüber, wie Sie an Ihre ePA gelangen, erhalten Sie von Ihrer PKV. Allgemeine Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Das bietet die elektronische Patientenakte (ePA)
Verbesserte Versorgung
Die ePA erleichtert Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten den Überblick über Ihre Gesundheitsgeschichte. Durch den Einblick in Befunde, Laborergebnisse und Arztbriefe lassen sich unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden und die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern.
Leichtere Handhabung
Mit der ePA speichern Sie alle Behandlungsunterlagen an einem Ort. Sie müssen keine Papiere mehr abheften und zusätzliche digitale Unterlagen auf Ihrem PC speichern. Auch müssen Sie keine Papier-Dokumente mehr mitnehmen, wenn Sie z. B. Diagnosen teilen wollen.
Medikationsüberblick
In der Medikationsliste der ePA werden automatisch alle Medikamente dokumentiert, die Ihnen per E-Rezept verordnet und in der Apotheke abgeholt wurden. So können Ärztinnen und Ärzte bei der Verordnung neuer Medikamente sicherstellen, dass sich diese mit Ihrer bisherigen Medikation vertragen. Ab Mitte 2025 können Ärzte zusätzlich einen Medikationsplan erstellen.
Volle Kontrolle
Per App haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten in der ePA. Sie allein entscheiden, wer wann welche Dokumente einsehen oder einstellen darf. Über ein Protokoll können Sie dies zudem auch später nachvollziehen.
Hohe Sicherheit
Die Daten der ePA werden verschlüsselt auf sicheren Servern gespeichert. Nur Sie selbst sowie von Ihnen berechtigte Personen und Einrichtungen können sie einsehen.
Einheitliches System
Die ePA basiert auf einheitlichen, offiziellen Standards. Diese gewährleisten nicht nur ein hohes Maß an Sicherheit, sondern auch, dass alle Praxen die ePA nutzen können.
Vertretungsfunktion
Bei Bedarf können Sie vertrauten Angehörigen Zugriff auf Ihre ePA gewähren. So können sich auch entfernt wohnende Menschen einfach und sicher in gesundheitlichen Angelegenheiten unterstützen.
Interview mit Laura Fenger aus dem E-Health-Referat des PKV-Verbands auf der DMEA (Digital Medical Expertise and Applications) 2024 in Berlin zu den Vorteilen der elektronischen Patientenakte.
So erteilen Sie Praxen, Krankenhäusern und Apotheken Zugriff auf Ihre ePA
Als Privatversicherte oder Privatversicherter entscheiden Sie selbst, welche Einrichtung auf Ihre ePA zugreifen darf. Und so geht’s:
- Berechtigung erteilen: Rufen Sie in Ihrer ePA-App die Funktion zum Erteilen von Berechtigungen auf. Suchen Sie nach der gewünschten Einrichtung, stellen Sie den Berechtigungszeitraum ein und vergeben Sie die Zugriffsberechtigung. Sie können den Berechtigungszeitraum jederzeit nachträglich anpassen.
- Krankenversichertennummer (KVNR) übermitteln: Medizinische Einrichtungen können nur auf Ihre ePA zugreifen, wenn sie auch Ihre Krankenversichertennummer haben. An Praxen können Sie diese sicher mit dem Smartphone via Online Check-in übermitteln.
Ist eine Einrichtung für den Zugriff auf Ihre ePA berechtigt, kann sie im rechtlich vorgegebenen Rahmen Dokumente in Ihrer ePA einsehen und neue Dokumente einstellen. Letzteres sollte in Absprache mit Ihnen erfolgen. Haben Sie beim Einstellen eines bestimmten Dokuments Bedenken, können Sie diesem widersprechen. Bereits eingestellte Dokumente können Sie jederzeit löschen oder so verbergen, dass medizinische Einrichtungen sie nicht einsehen können.
Informationen für Ärztinnen und Ärzte zur ePA
Für medizinische Einrichtungen haben wir die wichtigsten Informationen zur elektronischen Patientenakte auf unserer Verbands-Website bereitgestellt: Was Leistunsgerbringer zur elektronischen Patientenakte (ePA) wissen müssen (pkv.de). Hier können Sie zum Beispiel nachlesen, inwieweit sich die ePA für Privatversicherte von der ePA für gesetzlich Versicherte unterscheidet.
Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte
Anfang 2025 hat die ePA ein großes technisches Update erhalten - sie wird nun als ePA für alle bezeichnet. Um sie zu nutzen, loggen Sie sich ein und aktualisieren Sie die ePA. Inhalte, Protokolle und hinterlegte Vertretungen werden dabei übernommen. Nur Berechtigungen für Leistungserbringer müssen aus technischen Gründen erneut eingestellt werden.
Nein. Die Versicherungsunternehmen entscheiden weiterhin selbst, ob sie ihren Versicherten eine ePA anbieten. Ebenso können Sie frei wählen, ob Sie die ePA nutzen oder nicht, wenn Ihre private Krankenversicherung ein ePA anbietet. Weitere Informationen zum ePA-Angebot und zu Widerspruchsmöglichkeiten erhalten Sie von Ihrer PKV.
Nein. Jede und jeder Versicherte in Deutschland kann nur eine elektronische Patientenakte führen. Bei gesetzlich Versicherten ist das die ePA ihrer Krankenkasse. Diese kann auch für privat gezahlte Untersuchungen genutzt werden.
Nein. Dafür gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage.
Vertragsarztpraxen und viele Krankenhäuser sind technisch bereits in der Lage, auf ePAs zuzugreifen und diese zu befüllen. Viele Privatpraxen und weitere medizinische Einrichtungen schaffen derzeit die Voraussetzungen dafür. Fragen Sie am besten in der Einrichtung nach, ob diese bereits die ePA unterstützt.
Ja. Mit Hilfe Ihrer ePA-App können Sie bis zu fünf nahestehende Personen als ePA-Vertreter einrichten. Diese können dann mit ihrer eigenen ePA-App auf Ihre ePA zugreifen, medizinische Einrichtungen für den Zugriff berechtigen, Dokumente hochladen und Protokolldaten einsehen. ePA-Vertreter müssen nicht bei derselben Krankenversicherung versichert sein wie Sie.
Die elektronische Patientenakte für Privatversicherte startet als App für Smartphones. Eine PC-Anwendung ist nicht geplant.
Um eine Berechtigung für eine medizinische Einrichtung zu erteilen, bietet die ePA-App eine Suche an. Die Suche nutzt dabei ein bestehendes Verzeichnis, in dem manche Einrichtungen etwas anders als gewohnt benannt sind und sich deshalb möglicherweise nicht so leicht finden lassen. Das muss nicht bedeuten, dass die Einrichtung nicht im Verzeichnis enthalten ist. Probieren Sie es ggf. mit einer Suche über die Postleitzahl.
Über Widersprüche können Sie die Nutzung der ePA einschränken. Alle Widersprüche können später zurückgenommen werden:
- Widerspruch gegen die ePA (gegenüber der PKV)
- Widerspruch gegen den Zugriff durch eine medizinische Einrichtung (über die ePA-App oder ePA-Ombudsstelle der PKV)
- Widerspruch gegen das Einstellen von Daten durch eine medizinische Einrichtung (mündlich gegenüber der Einrichtung)
- Widerspruch gegen den elektronischen Medikationsplan und Zusatzinformationen (über die ePA-App oder ePA-Ombudsstelle der PKV)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst in die ePA (über die ePA-App oder ePA-Ombudsstelle der PKV)
Die Dokumente bleiben in Ihrer ePA zeitlich unbegrenzt gespeichert. Bei Bedarf können Sie Dokumente löschen oder durch eine medizinische Einrichtung löschen lassen, sofern Sie dieser Zugriff gewährt haben.
Nein, Ihre PKV kann die Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte nicht einsehen. Das ist technisch ausgeschlossen.