GOZ

Ihr Zahnarzt will vorab höhere Gebühren vereinbaren? Das ist wichtig zu wissen.

Vor einer Vereinbarung über höhere Gebührensätze sollten Sie die Kosten und die Erstattung durch Ihre PKV einschätzen können. So bleiben Sie nicht auf unerwarteten Eigenanteilen sitzen.
März 2026

PKV-Unternehmen verzeichnen einen Anstieg von sogenannten Honorarvereinbarungen zwischen Zahnarztpraxen und privatversicherten Patientinnen und Patienten. Das heißt: Vor Behandlungsbeginn wird schriftlich für einzelne Leistungen wie z.B. Implantate ein Honorar vereinbart, das über den üblichen Gebührensätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) liegt. Das ist nicht automatisch problematisch. Wichtig ist, dass Ihnen Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt nachvollziehbare Gründe für höhere Gebühren nennt. Und Sie müssen wissen, was das finanziell für Sie bedeutet.

Ihr wichtigster Punkt: Erstattung und Eigenanteil

Für Privatversicherte entscheidet oft der Tarif. Viele PKV-Tarife erstatten in der Zahnmedizin nur bis zum 3,5-fachen Satz. Liegt die Vereinbarung darüber, kann die Differenz ganz oder teilweise bei Ihnen bleiben. Darum sollten Sie vor einer Unterschrift folgende Fragen klären: 

  • Welche Gesamtkosten entstehen? 
  • Bis zu welchem Satz erstattet meine Versicherung? 
  • Und wie hoch wird mein Eigenanteil?

Wenn Sie sich gedrängt fühlen oder etwas nicht plausibel wirkt, dürfen Sie einen Schritt zurücktreten, nachfragen oder um Bedenkzeit bitten. Kontaktieren Sie dann in Ruhe Ihre Versicherung und fragen Sie, ob die höheren Kosten übernommen werden. Im Zweifel können Sie sich auch eine zahnärztliche Zweitmeinung einholen.

Klare Vereinbarung vor Behandlungsbeginn

Die Vereinbarung muss im persönlichen Gespräch entstehen – nicht als Formular „zum Durchwinken". Sie müssen vor Behandlungsbeginn schriftlich über die Kosten informiert werden. Wichtig: Lassen Sie sich darüber hinaus erklären, warum Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt einen höheren Gebührensatz für erforderlich hält. Fehlt eine Begründung, kann es sein, dass Ihre Krankenversicherung die Kosten nicht vollständig erstattet. Deshalb ist es ratsam, der Versicherung eine schriftliche Begründung für die höhere Vergütung vorzulegen. 

Wenn Sie nicht unterschreiben, gilt grundsätzlich: Ohne Vereinbarung darf maximal das 3,5-Fache nach GOZ abgerechnet werden. Kommt keine Einigung zustande, kann eine Praxis die gewünschte Behandlung ablehnen. Sie muss aber Notfall- und Schmerzbehandlungen erbringen.

Warum das Thema gerade so präsent ist

Hintergrund ist die Forderung der Zahnärzteschaft nach einer besseren Honorierung zahnärztlicher Leistungen. Begründet wird dies damit, dass der sogenannte Punktwert der GOZ seit 1988 nicht erhöht wurde. Der zahnärztliche Berufsstand hat daraufhin eine bundesweite Informationskampagne gestartet, die Zahnarztpraxen motiviert, Honorarvereinbarungen mit ihren Patientinnen und Patienten abzuschließen. Statistiken zeigen allerdings stetig steigende zahnärztliche Honorare sowie Versicherungsausgaben und sie können keine Verdiensteinbußen der Zahnarztpraxen bestätigen.

Unser Infoblatt: auf einer Seite alles Wichtige

Damit Sie gut vorbereitet sind, gibt es unser Infoblatt [PDF] zum Download. Es fasst auf einer Seite zusammen, worauf Sie bei einer Honorarvereinbarung achten sollten – zum Nachlesen in Ruhe, bevor Sie unterschreiben.