Wie hoch sind die Beiträge für Beamte in der Privaten Krankenversicherung?
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Mit der individuellen Beihilfe kommt Ihr Dienstherr seiner Schutz- und Fürsorgepflicht nach. Er übernimmt einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Für Sie als Beamtin oder Beamter bedeutet die Beihilfe, dass Sie sich nur anteilig krankenversichern müssen. Entsprechend geringer fallen Ihre Beiträge aus. Die Kalkulation dieser geringeren Beiträge für Beamtinnen und Beamte erfolgt nach den üblichen Regeln der Privaten Krankenversicherung.
Von welchen Faktoren hängt der PKV-Beitrag bei Beamten ab?
In der Privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag grundsätzlich vom gewählten Leistungsumfang ab. Das heißt: Die Beitragshöhe können Sie über den Umfang des Versicherungsschutzes wesentlich mitgestalten. Je höher Ihr Leistungsanspruch im Krankheitsfall ist, desto mehr Beiträge müssen Sie entrichten. Einfluss auf die Beitragshöhe haben auch Ihr Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss: Je jünger und gesünder Sie zu Versicherungsbeginn sind, desto niedriger ist der Beitrag. Das liegt daran, dass in der Privaten Krankenversicherung Alterungsrückstellungen gebildet werden. Je früher man einen PKV-Vertrag abschließt, desto mehr Zeit bleibt zum Aufbau dieser Rückstellungen. Der monatliche Beitrag fällt entsprechend niedriger aus.
Ist der Vertrag einmal geschlossen, spielen eine Veränderung Ihres Gesundheitszustandes oder Ihr zunehmendes Alter keine Rolle mehr für die Beitragshöhe. Warum sich Beiträge dennoch langfristig ändern können, erfahren Sie auf unserer Seite pkv.de.
Bei Beamtinnen und Beamten kommt als zusätzlicher Faktor noch die Höhe der individuellen Beihilfe hinzu. Denn der Dienstherr erstattet mit der Beihilfe einen bestimmten Prozentsatz der Kosten für Ihre medizinische Heilbehandlung. Die Höhe der Beihilfe kann sich je nach Bundesland und Familienstand unterscheiden, liegt aber in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Nur für die Restkosten benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Das bedeutet, Ihr Versicherungsbeitrag beträgt je nach individuellem Beihilfesatz nur 50, 30 oder 20 Prozent.
Sonderfall pauschale Beihilfe:
In einigen Bundesländern können Beamtinnen und Beamte statt der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe wählen. Damit wird eine hundertprozentige Absicherung in gesetzlicher oder privater Krankenversicherung pauschal mit 50 Prozent bezuschusst. Anders als bei der individuellen Beihilfe ändert sich der prozentuale Zuschuss aber nicht, wenn Kinder geboren werden oder bei der Pensionierung. Auch im Alter würden Sie also weiterhin nur die Hälfte als Zuschuss zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen erhalten.
Warum steigen die Beiträge in der PKV?
Genau wie in anderen Bereichen des Lebens steigen auch im Gesundheitssystem die Kosten. Grund dafür sind die allgemeine Inflation sowie der medizinische Fortschritt. Letzterer bringt in der Regel eine bessere medizinische Versorgung mit sich, die häufig allerdings teurer ist. Um solche Leistungssteigerungen unter Beibehaltung des vertraglich garantierten Versicherungsschutzes finanzieren zu können, haben die PKV-Unternehmen die Möglichkeit einer Beitragsanpassung. Die Regeln für solche Beitragserhöhungen sind gesetzlich vorgeschrieben.
Wie entwickeln sich die Beiträge im Alter?
Spätestens mit der Pensionierung erhalten Sie eine höhere Beihilfe: In der Regel bekommen Sie 70 statt vorher 50 Prozent Ihrer Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet. Den Schutz Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie dann anpassen. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Entsprechend verringert sich der Versicherungsbeitrag für Beamtinnen und Beamte in der PKV mit Beginn des Ruhestands merklich.
Auch im Alter werden in der PKV die Beiträge unabhängig von Ihrem Einkommen kalkuliert. Das bedeutet: Anders als bei freiwilliger Versicherung in der GKV müssen Sie keinen höheren Beitrag aufgrund von weiteren Einkünften z. B. aus einer Lebensversicherung oder Miete zahlen.
Unsere Serviceartikel für Beamtinnen und Beamte
Wie hoch sind die Beiträge von Kindern und Angehörigen?
- Auch Ihre Kinder sowie Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau sind unter bestimmten Umständen bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig und können sich privat versichern. Sie müssen sich dann ebenfalls nur für die Restkosten absichern. Weitere Informationen
Kinder profitieren dabei von besonders günstigen Beiträgen: In der Pflegepflichtversicherung sind sie kostenlos über Sie mitversichert. Und durch die Beihilfe müssen Sie in der Regel für Ihre Kinder nur einen Krankenversicherungsschutz über 20 Prozent mit entsprechendem Beitrag abschließen. Zudem werden die Beiträge für die Krankenversicherung bei Kindern ohne Alterungsrückstellungen berechnet und fallen daher noch niedriger aus.
Was sollten Beamte mit freier Heilfürsorge beachten?
Manche Beamtinnen und Beamte – zum Beispiel bei der Polizei oder der Bundeswehr – erhalten freie Heilfürsorge und müssen sich gar nicht krankenversichern. Sobald sie aus dem aktiven Dienst ausscheiden, endet jedoch die freie Heilfürsorge und es besteht wie bei anderen Pensionärinnen und Pensionären ein Anspruch auf Beihilfe. Aufgrund der Pflicht zur Versicherung in Deutschland muss die Beihilfe auch von Ihnen durch eine Restkostenversicherung bei der PKV ergänzt werden. Da der Beitrag in der PKV unter anderem von Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn abhängt, wird er bei einem Vertragsabschluss im Pensionsalter sehr hoch ausfallen. Die Lösung ist hier eine Anwartschaftsversicherung. Mit dieser erwerben Sie gegen einen geringen Beitrag den Anspruch, nach Ende der Heilfürsorge bzw. mit der Pensionierung in den zuvor ausgewählten PKV-Tarif zu wechseln. Eine Anwartschaft sollten Sie daher am besten schon zu Beginn des aktiven Dienstes abschließen. Denn auch hier gilt: Je früher, desto günstiger.