Wie können Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen in die PKV wechseln?
- Beamte
- Versicherungsschutz
Wenn Sie verbeamtet werden und sich für die individuelle Beihilfe entscheiden, können Sie sich unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand privat versichern. Das garantiert die Öffnungsaktion - oder Öffnungsklausel - der Privaten Krankenversicherung (PKV), die viele Krankenversicherungsunternehmen seit vielen Jahren im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung anbieten.
Aufnahme von Beamtenanwärtern in die PKV
Wichtig zu wissen:
Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand, nachdem Sie sich privat versichert haben, hat das keinen Einfluss auf Ihren Beitrag beziehungsweise den Risikozuschlag.
Mit Vorerkrankungen oder auch Behinderungen haben Sie nach Ihrer erstmaligen Verbeamtung 6 Monate Zeit, um im Rahmen der Öffnungsaktion in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Sie müssen vor der Aufnahme – wie alle anderen Antragsteller auch – Gesundheitsfragen beantworten. Denn aufgrund Ihrer Krankengeschichte können zu Ihren Beiträgen auch Risikozuschläge hinzukommen. Bei der Öffnungsaktion sind diese Zuschläge aber auf 30 Prozent begrenzt. Ob und in welcher Höhe letztlich ein solcher Risikozuschlag erhoben wird, ist stets die Entscheidung des einzelnen Versicherungsunternehmens.
Zudem sind im Rahmen der Öffnungsaktion keine Leistungsausschlüsse zulässig. Sie müssen folglich nicht befürchten, dass die Versicherung die Behandlungskosten einer bestimmten Erkrankung generell nicht trägt. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen Ihres Versicherers gewissenhaft und ehrlich – und warum nicht mit Unterstützung Ihres Arztes oder Ärztin? Diese kennen Ihren Gesundheitszustand schließlich sehr gut.
Die Öffnungsaktion ist dafür gedacht, Beamtenanwärtern und Beamtenanwärterinnen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand die Chance zu geben, in die PKV zu wechseln. Die Öffnungsaktion kann nur ein Mal in Anspruch genommen werden. Sie können
- entweder zum Zeitpunkt Ihrer Verbeamtung auf Widerruf
- oder zum Zeitpunkt Ihrer Verbeamtung auf Probe
über die Öffnungsaktion in die PKV wechseln. Es gilt jeweils die Frist von 6 Monaten ab dem Tag der Verbeamtung. In Ausnahmefällen können die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme erneut vorliegen. Welche Bedingungen dafür gegeben sein müssen, können Sie auf Seite 2 unserer Broschüre
nachlesen. Ob die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird durch das Versicherungsunternehmen geprüft, bei dem der erneute Antrag gestellt wird.
Können beihilfeberechtigte Angehörige auch über die Öffnungsaktion wechseln?
Familienangehörige, die beihilfeberechtigt sind, können grundsätzlich ebenfalls die Öffnungsaktion in Anspruch nehmen, um in die PKV zu wechseln. Stichtag hierfür ist die erstmalige Berücksichtigungsfähigkeit der Angehörigen bei der Beihilfe. Ab diesem Tag gilt eine sechsmonatige Frist für die Aufnahme – unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Bitte beachten Sie: Um berücksichtigungsfähig bei der Beihilfe zu sein, dürfen Angehörige gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die maßgebliche Einkommensgrenze finden Sie in den Beihilferegelungen des Bundes beziehungsweise Ihres Bundeslandes.
Kinder, die trotz Beihilfeberechtigung in der GKV familienversichert sind, können nach dem Ende der 6-Monats-Frist nicht mehr über die Öffnungsaktion in die PKV wechseln.
Unser Tipp für Beamte zum Wechsel in die PKV
Bevor Sie einen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion stellen, sollten Sie zunächst bei unterschiedlichen Unternehmen eine unverbindliche Anfrage („nur zur Info“) stellen. Diese muss als solche gekennzeichnet sein. So können Sie z. B. herausfinden, ob und in welcher Höhe Sie Risikozuschläge einkalkulieren müssen. Auch bieten die Krankenversicherer teils unterschiedliche Leistungen an. Insbesondere im Leistungsbereich der Heil- und Hilfsmittel ist ein Angebotsvergleich sinnvoll. Achten Sie beispielsweise auf einen sogenannten offenen Hilfsmittelkatalog, da sich nur bei diesem die Versorgungsleistungen dem medizinischen Fortschritt anpassen.
Wichtig: Erst, wenn Sie die passende private Krankenversicherung gefunden haben, sollten Sie einen Aufnahmeantrag stellen. Denn nur das erste Unternehmen, bei dem Sie einen Antrag stellen, ist verpflichtet, Sie zu den Bedingungen der Öffnungsaktion zu versichern.
Was Sie sonst noch zur Öffnungsaktion wissen sollten
- Viele Bundesländer bieten mit der pauschalen Beihilfe eine Alternative zur klassischen individuellen Beihilfe. Entscheiden Sie sich für die pauschale Beihilfe, ist eine Aufnahme in die PKV zu erleichterten Bedingungen über die Öffnungsaktion nicht möglich.
- Die Bedingungen der Öffnungsaktion bieten alle teilnehmenden Unternehmen bundesweit an.
- Es besteht keine freie Tarifwahl, sondern die Versicherungsunternehmen bieten gezielt einzelne Tarife aus ihrem Portfolio an.
- Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen, die bereits vor dem 31. Dezember 2004 verbeamtet und seither durchgehend freiwillig gesetzlich versichert waren, können jederzeit über die Öffnungsaktion in die PKV wechseln. Für sie gelten keine Fristen.
- Die Öffnungsaktion bezieht sich ausschließlich auf den Teilnehmerkreis in der Broschüre Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige [PDF].