Lexikon

Kapitaldeckungsverfahren

Grundlegendes Finanzierungsverfahren in der Privaten Krankenversicherung, bei dem ein Kapitalstock aufgebaut wird.

Im Gegensatz zum Umlageverfahren werden beim Kapitaldeckungsverfahren Beitragseinnahmen gewinnbringend angelegt. Aus dem so entstandenen Kapitalstock werden später die Ansprüche der Versicherten bedient.

In der Privaten Krankenversicherung wird das Kapitaldeckungsverfahren insbesondere durch die Bildung von Alterungsrückstellungen umgesetzt. Hinzu kommt der gesetzliche Zehn-Prozent-Zuschlag zur Stabilisierung des Beitrags im Alter. Durch die Finanzierung der hohen Gesundheitskosten im Alter mittels Kapitaldeckungsverfahren sorgt in der PKV jede Generation für sich selbst vor. 

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