Lexikon

Zehn-Prozent-Zuschlag

Um Beitragssteigerungen im Alter zu verringern, zahlen Privatversicherte einen Zuschlag von 10 Prozent auf ihren Beitrag.

Der Zuschlag wurde im Jahr 2000 gesetzlich eingeführt. Er wird in der Regel von vollversicherten Personen zwischen dem 22. und 61. Lebensjahr gezahlt. Die verzinslich angelegten Beträge kommen den Versicherten nach Vollendung des 65. Lebensjahres zugute. Sie werden ohne Abzug etwaiger Kosten zur Beitragsstabilisierung verwendet.

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