Lexikon

Barausschüttung

Die Barausschüttung ist das, was man klassischerweise unter Beitragsrückerstattung versteht.

Privatversicherte erhalten eine Barausschüttung, wenn sie über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum hinweg keine Leistungen in Anspruch nehmen, das heißt bei ihrem Versicherungsunternehmen keine Rechnungen einreichen..

Erfolgt die Beitragsrückerstattung durch eine Geldauszahlung und nicht durch Verrechnung, so spricht man von Barausschüttung. Die Höhe der Barausschüttung hängt von der Dauer der Leistungsfreiheit und den tariflich vereinbarten Rückerstattungsbeträgen ab.

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