Welchen ärztlichen Bereitschaftsdienst können Privatpatienten nutzen?
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- Versicherungsschutz
Außerhalb der üblichen Praxiszeiten können sich Patienten mit dringendem Behandlungsbedarf an einen Bereitschaftsdienst wenden. Aber nur die Kassenärzte bieten einen solchen bundesweit an. Was bedeutet das für Privatpatienten?
Bei einem medizinischen Notfall fährt man ins Krankenhaus oder ruft über die 112 einen Krankenwagen bzw. Notarzt. Das ist richtig, sofern es sich tatsächlich um einen dringenden Notfall handelt, der sofortiges Handeln erfordert. Anderenfalls ist der niedergelassene Arzt der richtige Ansprechpartner. Dies gilt auch nachts und am Wochenende. Nur ist es dann eben nicht der eigene Hausarzt oder Facharzt, sondern der ärztliche Notdienst/Bereitschaftsdienst.
Als Privatversicherter können Sie grundsätzlich sowohl Privatärzte als auch Vertrags- bzw. Kassenärzte, die eine Zulassung für die Behandlung gesetzlich Versicherter haben, aufsuchen. Dies gilt auch für den Notfall: In vielen Regionen gibt es privatärztliche Notdienste, die mitunter überregional organisiert sind. Sinnvoll ist es, die entsprechenden Kontaktdaten zum Beispiel aus dem Internet oder einem Branchenbuch herauszusuchen und für den Notfall griffbereit zu halten. Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihr Krankenversicherer Leistungen privatärztlicher Notdienste erstattet, sollten Sie mit Ihrem Krankenversicherer abklären.
Damit es in allen Regionen ärztliche Notdienste gibt, hat der Gesetzgeber den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Sicherstellung dieses Angebots übertragen. Auch reine Privatärzte ohne Kassenzulassung müssen sich am ärztlichen Notdienst beteiligen. Deshalb arbeiten die Kassenärztlichen Vereinigungen bei dessen Organisation vielfach mit den Ärztekammern zusammen.
116117 – die Nummer, die bundesweit hilft!
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist ganz einfach über die Rufnummer 116117 zu erreichen. Diese Nummer gilt deutschlandweit und verbindet automatisch zum nächstgelegenen Bereitschaftsdienst. Der Anruf ist kostenfrei, sowohl vom Festnetz als auch vom Mobiltelefon aus. Erfolgt eine Weiterleitung an einen behandelnden Arzt mit medizinischer Beratung, darf er Ihnen als Privatpatienten dieses Gespräch jedoch in Rechnung stellen – so wie beim „normalen“ Arztkontakt auch.
Fahren Sie in die Bereitschaftspraxis, sollten Sie Ihre Card für Privatversicherte oder zumindest Ihren Personalausweis mitnehmen. Den Unterschied zur Behandlung eines Kassenpatienten macht auch für den Arzt im Notdienst nur die Abrechnung: Sie erhalten wie gewohnt eine Rechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).