Rahmenvereinbarung

Verdacht auf familiären Brustkrebs: Angebot für Privatversicherte

Früherkennung ist bei Krebs wichtig. Die PKV hat deshalb eine Rahmenvereinbarung mit Einrichtungen, die auf familiären Brust- und Eierstockkrebs spezialisiert sind. Die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen finden Sie hier.
November 2023
Frau im Labor am Bildschirm mit DNA-Helix

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Je früher er erkannt wird, desto größer sind die Heilungschancen. Eierstockkrebs ist zwar deutlich seltener, jedoch ist die Sterberate hier erkennbar höher. Deshalb sind die gesetzlich eingeführten regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wichtig. Diese gehören regulär zu jedem privaten Krankenversicherungsschutz.

Hintergrundwissen zu Brustkrebs und Eierstockkrebs

Wenn Sie allgemeine Informationen zu den beiden Krebsarten suchen, empfehlen wir Ihnen die Seiten der

Für manche Frauen ist die Früherkennung von besonderer Bedeutung. Das ist der Fall, wenn ein Risiko besteht, an familiärem Brustkrebs bzw. Eierstockkrebs zu erkranken. Die PKV bietet mit ihrer Rahmenvereinbarung für sie besondere Vorsorgemöglichkeiten.

Was bedeuten familiärer Brustkrebs und familiärer Eierstockkrebs?

Bei familiärem Brustkrebs und familiärem Eierstockkrebs ist das Risiko, an diesem Krebs zu erkranken, durch eine Genmutation deutlich höher. Die Tumore sind zudem aggressiver und wachsen schneller. Das Erkrankungsalter ist im Schnitt mit 45 Jahren erkennbar niedriger als bei nicht-vorbelasteten Frauen (64 Jahre).

Eine Häufung von Krankheitsfällen in Ihrer Familie kann bedeuten, dass Sie eine familiäre Vorbelastung haben. Das muss aber nicht so sein. Sie sollten nicht automatisch für sich selbst auf ein höheres Risiko schließen, nur weil zum Beispiel Ihre Mutter und Ihre einzige Cousine bereits Brustkrebs hatten. Schließlich ist Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung bei Frauen.

Wahrscheinlichkeit für erblichen Krebs

Bei etwa 30 Prozent der an Brust- und/oder Eierstockkrebserkrankten gibt es eine familiäre Häufung oder erfolgt die Erkrankung in jungen Jahren. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand können aber nur 5 bis 10 Prozent der Erkrankungen auf eine Veränderung in den Genen zurückgeführt werden.

Die Frage, ob Sie und/oder Ihre Angehörigen eine erbliche Vorbelastung haben könnten, sollten Sie am besten von Expertinnen und Experten beantworten lassen. Deshalb gibt es bei der PKV eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit einem Netzwerk von fachlich versierten Einrichtungen.

Brustkrebs bei Männern

Auch Männer können an Brustkrebs erkranken und Träger einer Genmutation sein, die erblichen Brustkrebs verursachen kann. Diese Genmutationen sind sowohl für das individuelle Erkrankungsrisiko des Mannes relevant als auch über Vererbung für seine Nachkommen. Die Rahmenvereinbarung gilt deshalb ebenfalls für Männer.

Um was handelt es sich bei der PKV-Rahmenvereinbarung zu familiärem Brust- und Eierstockkrebs?

Zwischen dem PKV-Verband und dem Universitätsklinikum Köln als Vertretung für eine größere Zahl von Universitätskliniken besteht eine „Vereinbarung über die Risikofeststellung und Beratung, Gendiagnostik und Früherkennungsmaßnahmen für Brust- und/oder Eierstockkrebs“. Wie der Titel schon weitestgehend beschreibt, sind Gegenstand des Vertrages:

  • eine spezifische Beratung und Prüfung, ob in Ihrem Fall eine familiäre Vorbelastung bestehen könnte und was das bedeutet
  • eine genetische Untersuchung, sofern eine Vorbelastung wahrscheinlich ist und Sie darüber Gewissheit haben möchten
  • eine umfassende Beratung zu den präventiven Möglichkeiten
  • ein umfassendes Früherkennungs- und Nachsorgeprogramm, wenn Sie genetisch bedingt ein höheres Brustkrebs- oder Eierstockkrebsrisiko haben oder schon erkrankt sind bzw. waren.

Der Vereinbarung können alle PKV-Unternehmen beitreten. Ob Ihre private Krankenversicherung dabei ist, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung erfragen. Ist dies der Fall, übernimmt Ihre Krankenversicherung die entstehenden Kosten im tariflich vereinbarten Umfang. Auch die Gendiagnostik wird Ihnen finanziert.

Auf Seite der Vertragspartner, die die Leistungen erbringen, sind Zentren des Deutschen Konsortiums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs beigetreten. Bei den Zentren handelt es sich ausschließlich um universitäre Kliniken. Die Konsortialzentren haben ein Netzwerk kooperierender und zertifizierter Brust- und gynäkologischer Krebszentren aufgebaut. Nach entsprechender Schulung durch die Konsortialzentren können ärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Kooperationspartner die Aufklärungsgespräche und die Initiierung eines diagnostischen Gentests übernehmen. Im Rahmen der Vereinbarung können Sie deshalb auch über einen Kooperationspartner in die spezialisierte Versorgung aufgenommen werden und erhalten somit eine heimatortnahe und zügige Versorgung.
 

Anlaufstellen familiärer Brust- und Eierstockkrebs

Sie möchten wissen, wohin Sie sich mit der Frage nach Ihrem Risiko eines familiären Brustkrebses oder Eierstockkrebses wenden können? Mit unserer Suche können Sie bundesweit die Zentren des Konsortiums und die Kooperationspartner finden, deren Leistungen durch den PKV-Rahmenvertrag geregelt sind.

Zur Suche

Wie funktioniert die PKV-Rahmenvereinbarung zu familiärem Brust- und Eierstockkrebs?

Der erste Kontakt wird üblicherweise durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte hergestellt. Alternativ können Sie sich aber auch selbst an eines der teilnehmenden Zentren oder einen der Kooperationspartner wenden. Die Institutionen haben in der Regel Telefon-Hotlines mit speziell geschulten Fachkräften eingerichtet. Hier erfolgt eine erste Einschätzung, ob Ihr Erkrankungsrisiko erhöht ist.

Beratungsgespräche

Bei einem Vor-Ort-Termin erfolgt eine umfassende Anamnese und Betrachtung der persönlichen Situation. In der Regel übersenden die Einrichtungen Ihnen bereits vorab Informationsmaterial und einen Fragebogen.

Zu den Gesprächen sollten Sie am besten auch Familienangehörige mitbringen. Dies ist sinnvoll, da jedes Familienmitglied betroffen sein kann, wenn ein krankheitsauslösendes Gen vorliegt.

Die Beratungsgespräche sind unterteilt in zwei Themenbereiche: Humangenetik und Gynäkologie. Dabei ergründet man nicht nur Ihr individuelles Erkrankungsrisiko eingehender. Sie werden auch über die Möglichkeiten, Aussagekraft und Fehlerquellen der Gendiagnostik aufgeklärt sowie über die möglichen Konsequenzen, wenn tatsächlich eine Genmutation nachgewiesen wird. Zudem erhalten Sie das Angebot einer begleitenden psychoonkologischen Beratung im Zentrum.
 

Entscheidung über den Gentest

Ob ein Gentest gemacht werden soll, ist eine schwierige Entscheidung, die Ihr Leben nachhaltig beeinflussen kann. Vor Durchführung des Gentests wird deshalb eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt, bevor Sie oder Ihre Angehörige zustimmen oder ablehnen können.

Soll kein Gentest gemacht werden, werden Sie und gegebenenfalls Ihre Angehörigen eingehend über allgemeine Möglichkeiten der Prävention informiert und an Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt zurück überwiesen.

Gentest

Ergeben die Gespräche und die individuelle Risikobetrachtung ein erhöhtes Erkrankungsrisiko, bietet man Ihnen einen Gentest an. Der Gentest wird aber nicht zwangsläufig bei Ihnen durchgeführt: Aus medizinisch-wissenschaftlichen Gründen erfolgt er zunächst nach Möglichkeit bei einer Person, die im Laufe ihres Lebens bereits an Brustkrebs erkrankt ist.

Haben Sie keine lebenden Angehörigen, auf die das zutrifft und die einem Gentest zustimmen, können Sie auf eine Genmutation getestet werden, auch wenn Sie selbst bisher keinen Brustkrebs hatten. Solche prädiktiven Gentests an gesunden Frauen sind grundsätzlich nicht im privaten Krankenversicherungsschutz enthalten. Im Rahmen der Brustkrebsvereinbarung tragen die der Vereinbarung beigetretenen PKV-Unternehmen jedoch die Kosten.

Vorgehen bei positivem Befund

Nach erfolgtem Gentest besprechen die beratenden Ärztinnen und Ärzte ausführlich mit Ihnen die Ergebnisse des Gentests und die notwendigen oder sinnvollen weiteren Maßnahmen.

Wenn eine relevante Genmutation nachgewiesen wurde oder ein hohes rechnerisches Risiko für eine Erkrankung besteht, wird Ihnen eine intensivierte Früherkennung angeboten. Auch wenn Sie bereits erkrankt waren, erhalten Sie in diesen beiden Fällen ein entsprechendes Angebot, da das Risiko einer zweiten Krebserkrankung erhöht ist.

Darüber hinaus können bei positivem Befund auch andere Familienangehörige gezielt auf die nachgewiesene Genmutation getestet werden.
 

Welche Vorteile bietet die PKV-Rahmenvereinbarung zum Brust- und Eierstockkrebs?

Die der Rahmenvereinbarung beigetretenen Zentren und ihre Kooperationspartner arbeiten auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand und tauschen sich regelmäßig aus. Wenn Sie dieses Angebot nutzen, können Sie sich auf einen hochprofessionalisierten, standardisierten Ablauf verlassen.

Darüber hinaus gilt:

  • Durch die umfassenden Beratungsgespräche mit speziell geschultem Fachpersonal können Sie eine bewusste Entscheidung treffen, ob Sie Gewissheit über ihr Erkrankungsrisiko erhalten möchten.
  • Die beigetretenen PKV-Unternehmen übernehmen die Kosten für einen prädiktiven Gentest in tariflichem Umfang, obwohl solche Gentests grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sind.
  • Bei erhöhtem Erkrankungsrisiko erhalten Sie eine besondere Betreuung durch intensivierte Früherkennungsmaßnahmen. Im Falle einer Erkrankung kann die frühzeitige Diagnostik den Krankheitsverlauf verbessern.
  • Bei einer Erkrankung ist der Gentest hilfreich bei der Behandlung, z. B. bei der Auswahl der Chemotherapie und des operativen Verfahrens sowie bei der Gestaltung der Tumornachsorge.