Versicherungsschutz

Diese fünf neuen Angebote gibt es jetzt für Privatversicherte in Apotheken

Ab sofort dürfen Ihnen Apotheken fünf sogenannte pharmazeutische Dienstleistungen anbieten, die von Ihrem Versicherer bezahlt werden.
Juli 2022
Apothekerin spricht mit einer Kundin

Was muss ich bei der Benutzung eines Inhalators beachten? Wie komme ich am besten damit zurecht, wenn ich mehrere verschiedene Medikamente einnehmen muss? Apotheken in Deutschland dürfen seit kurzem fünf niedrigschwellige, pharmazeutische Dienstleistungen durchführen, die von Ihrer privaten Krankenversicherung bezahlt werden und für die Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.

Das sind die fünf neuen Beratungsangebote in der Apotheke

1. Wenn Sie mehrere verordnete Arzneimittel einnehmen (Polymedikation), dürfen Apotheken eine erweiterte Medikationsberatung anbieten. Gefährliche Wechselwirkungen, Fehler bei der Anwendung und unerwünschte Arzneimittelwirkungen lassen sich so leichter vermeiden. Grundsätzlich darf diese Medikationsberatung einmal alle zwölf Monate oder bei erheblicher Umstellung der ärztlich verordneten Medikation in Anspruch genommen werden (Vergütung: 90 Euro).

2. Haben Sie nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen, haben Sie Anspruch auf umfassende Betreuung in Form einer erweiterten Medikationsberatung in der Apotheke. Diese können Sie einmalig im ersten halben Jahr nach der Organtransplantation, wenn Sie eine immunsuppressive Therapie ambulant begonnen haben, in Anspruch nehmen. (Vergütung: 90 Euro, zuzüglich 17,55 Euro für ein Folgegespräch).

3. Wenn Sie als Krebs-Patientin oder Krebs-Patient eine Tablette oder Kapsel für eine orale Antitumortherapie erhalten, bekommen Sie in der Apotheke eine spezielle Beratung und Betreuung in Form einer erweiterten Medikationsberatung, einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn einer ambulanten oralen Antitumortherapie (Vergütung: 90 Euro, zuzüglich 17,55 Euro für ein Folgegespräch).

4. Sind Sie Bluthochdruck-Patientin oder Bluthochdruck-Patient, dann können Sie eine zusätzliche Betreuung in Form einer Kontrolle des Blutdruckes und der Blutdrucktherapie bekommen, sofern Sie mindestens ein antihypertensives Medikament (Blutdrucksenker) einnehmen (Vergütung: 11,20 Euro). 

5. Zum Üben der Inhalationstechnik können Apothekerinnen und Apotheker Ihnen ab einem Alter von sechs Jahren eine Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung anbieten (Vergütung: 20 Euro). 

Sarah Geiling, Apothekerin und Referentin für ambulante Leistungen im PKV-Verband, erläutert weitere Einzelheiten zu den neuen pharmazeutischen Dienstleistungen

Kann jede Apotheke diese Beratungsleistungen anbieten?

Porträt von Sarah Geiling, Referentin im PKV-Verband

Sarah Geiling, PKV-Verband

Grundsätzlich kann jede Apotheke die pharmazeutischen Dienstleistungen schon jetzt anbieten. Ein Gütesiegel für die neuen Beratungsmöglichkeiten gibt es nicht. Zusätzliche Qualifizierungen sind nur bei den Dienstleistungen rund um die Medikationsberatung erforderlich, hierfür muss der ausführende Apotheker eine Zusatzzertifizierung (beispielsweise ATHINA o.Ä.) nachweisen. Apotheken, die diesbezüglich ausgebildet sind, findet man mittels Internetrecherche auf den Seiten der jeweiligen Landesapothekerkammern. 

Wieviel Zeit muss ich für eine pharmazeutische Dienstleistung in einer Apotheke einplanen? Können Sie hier Beispiele nennen?

In etwa muss man bei der Messung des Blutdrucks ca. 14 Minuten, bei der Einweisung in Inhalativa ca. 25 Minuten und bei der Medikationsberatung (Polymedikation, Antitumortherapie, Organtransplantation) sogar bis zu 45 Minuten Zeit einplanen (Folgegespräche hierbei können auch bis zu 15 Minuten dauern). Das sind aber alles Schätzwerte, die individuell abweichen können.

Wie werden diese Beratungen bei Privatversicherten abgerechnet?

Privatversicherte müssen die Leistungen in der Apotheke nicht selbst bezahlen. Sie erhalten auch keine Rechnung von der Apotheke. Die Dienstleistungen werden von der Apotheke dokumentiert und dann vom Patienten mit seiner Unterschrift quittiert. Finanziert werden die Vergütungen aus den 0,20 Euro, die je verschreibungspflichtigem Arzneimittel von den Apotheken erhoben und an den Nacht- und Notdienstfonds abgeführt werden. Der PKV-Anteil an dem Fonds beträgt rund 15 Mio. Euro pro Jahr.