Lexikon

Kontrahierungszwang

Bei "Kontrahierungszwang" ist der Versicherer verpflichtet, jemanden ohne Risikoprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse aufzunehmen.

Kontrahierungszwang besteht in der Privaten Krankenversicherung für den Basistarif: Alle Menschen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und die Aufnahme beantragen, müssen in diesen Tarif aufgenommen werden.  

Auch für die geförderte ergänzende Pflegeversicherung besteht Kontrahierungszwang.

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