Lexikon

Basisfallwert

Der Basisfallwert wird zugrundegelegt, um den Preis einer Krankenhausbehandlung zu berechnen.

Die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die Landesausschüsse des PKV-Verbandes verhandeln jährlich mit den Landeskrankenhausgesellschaften die Höhe des jeweiligen Landesbasisfallwerts. Dieser gilt im darauffolgenden Jahr für jedes Krankenhaus im Bundesland. Können sich die Vertragspartner bis zum 30. November nicht auf einen Wert einigen, entscheidet die Krankenhaus-Schiedsstelle.

Die Landesbasisfallwerte wurden bis 2014 schrittweise an einen einheitlichen Basisfallwertkorridor angeglichen, dessen Grenzen bei + 2,5 Prozent und - 1,25 Prozent um einen einheitlichen Bundesbasisfallwert liegen. Ab 2016 ist eine untere Grenze von - 1,02 Prozent geplant.

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