Lexikon

Anthroposophische Arzneimittel

Die anthroposophische Medizin nach Rudolf Steiner (1861–1925) versucht, die naturwissenschaftliche Betrachtungsweise des Menschen durch geisteswissenschaftliche Erkenntnisse zu ergänzen.

Sie betrachtet den Menschen als aus verschiedenen Bereichen, sogenannten Wesensgliedern, bestehend. Wie die ihr zugrunde liegende Anthroposophie ist die anthroposophische Medizin nicht wissenschaftlich belegt.

Anthroposophische Medizin ist in Deutschland eine „besondere Therapierichtung“ im Sinne des Sozialgesetzbuches und des Arzneimittelgesetzes. Das Arzneimittelgesetz definiert ein anthroposophisches Arzneimittel als „ein Arzneimittel, das nach der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis entwickelt wurde, nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, in Ermangelung dessen, nach einem in den offiziell gebräuchlichen Pharmakopöen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren oder nach einem besonderen anthroposophischen Zubereitungsverfahren hergestellt worden ist und das bestimmt ist, entsprechend den Grundsätzen der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis angewendet zu werden.“ (§ 4 Abs. 33 AMG)

Entsprechende Arzneimittel werden bei sachgemäßer Herstellung und sonstiger Unbedenklichkeit vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registriert.

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