Lexikon

Anschlussheilbehandlung

Eine Anschlussheilbehandlung ist eine stationäre oder teilstationäre Rehabilitationsmaßnahme, die im direkten Anschluss oder im engen zeitlichen Zusammenhang einer Krankenhausbehandlung stattfindet.

Nach bestimmten Krankenhausbehandlungen ist eine solche Anschlussrehabilitation medizinisch notwendig, um den Genesungsprozess einzuleiten, zu verbessern oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu verhindern.

Derartige Heilbehandlungen können in spezialisierten Kliniken in der Regel besser durchgeführt werden als in Akutkliniken. Deshalb hat der PKV-Verband eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) getroffen, die eigene Rehabilitationskliniken unter Wahrung höchster Qualitätsstandards betreibt.

Ausführliche Informationen zur Anschlussheilbehandlung für Privatpatienten finden Sie in der Informations-Broschüre: „Der Weg zur Anschlussrehabilitation nach dem Krankenhausaufenthalt“.

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