Lexikon

Ambulante Pflege

Ambulante oder häusliche Pflege meint in der Regel, dass Pflegebedürftige im eigenen Haushalt, dem eines Verwandten oder auch in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden.

Auch wer in Form von „Betreutem Wohnen“ in einem Seniorenwohnheim eingemietet ist, kann häusliche Pflege erhalten. Oft erfolgt die Pflege durch eine Pflegeperson. Sie ist nach dem Sozialrecht jemand, der ehrenamtlich und regelmäßig einen anderen Menschen in dessen häuslicher Umgebung pflegt. In der Regel sind das Angehörige, es können aber auch Nachbarn, Freunde oder schlichtweg ehrenamtlich tätige Menschen sein. Ergänzend oder alternativ kann auch ein professioneller Pflegedienst beauftragt werden.

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