Wahlleistungen

„Wir bringen Komfort in die Krankenhäuser“

Der PKV-Verband verhandelt mit den Kliniken die Preise für Zwei- und Einbettzimmer. Im Interview erläutert die zuständige Abteilungsleiterin Jutta Wilms die Aufgaben und Herausforderungen ihres Teams.
Juli 2025
Jutta Wilms, Abteilungsleiterin Wahlleistung Krankenhaus im PKV-Verband

Im Jahr 2000 erstritt der PKV-Verband ein höchstrichterliches Urteil: Der Bundesgerichtshof (BGH) verbot unangemessen hohe Zimmerzuschläge und schuf das Fundament für eine faire Preisbildung. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gestalteten dies zu einer Gemeinsamen Empfehlung zur Berechnung der Zimmerzuschläge aus. Auf dieser Grundlage prüft und verhandelt eine eigens geschaffene Abteilung des PKV-Verbands seither mit den einzelnen Krankenhäusern die Preise für die Wahlleistung Unterkunft, das heißt Ein- und Zweibettzimmer.

Frau Wilms, warum braucht es im PKV-Verband eine Abteilung Wahlleistung?

Die grundsätzliche Idee war, die Patientinnen und Patienten vor überhöhten Abrechnungen von Zimmerzuschlägen der Krankenhäuser zu schützen. In den 1990er Jahren bis hin zum BGH-Urteil sahen Krankenhäuser die Rechtfertigung für die Abrechnung einer Wahlleistung Unterkunft in der Unterschrift unter einem Wahlleistungsvertrag. Der Patient musste sozusagen die Katze im Sack kaufen: Hat er unterschrieben, konnte abgerechnet werden - teilweise ohne jegliche Gegenleistung. Der Preis lag dabei im Ermessen des Krankenhauses.

Durch das BGH-Urteil konnte man nun überprüfen, welche Leistungen eigentlich für das Entgelt angeboten werden. Darin liegt der Gründungsgedanke der „Abteilung Wahlleistung Unterkunft“ des PKV-Verbandes: Wir springen für die Patienten in die Bresche und klären die Fragen zu den Wahlleistungen mit den Krankenhäusern. Diese Überprüfungsfunktion ist in Abstimmung mit der DKG bei uns entstanden.

Mittlerweile übernehmen wir auch weitere Aufgaben. Wir definieren Maßstäbe für Leistungsgerechtigkeit proaktiv. Die Gemeinsame Empfehlung ist über zwanzig Jahre alt. Sie geht von Umständen und Faktoren aus, die sich zum Teil deutlich verändert haben. So müssen etwa Komfortelemente wie „Farbfernseher“ übersetzt werden in den heutigen Standard.

Wie gehen Sie bei Ihren Prüfungen der Krankenhäuser vor?

Wichtig ist: Wir befassen uns mit den konkreten Gegebenheiten. Zuerst schicken uns die Krankenhäuser entsprechende Unterlagen zu den angebotenen Wahlleistungen und über das Haus im Allgemeinen. Wir erstellen zu jedem vorgelegten Nachweis eine Einschätzung. Auf dieser Basis nehmen wir unseren Prüftermin im Krankenhaus wahr. Dort sprechen wir mit den zuständigen Personen persönlich – darunter die Geschäftsführung, die Patientenverwaltung, meistens jemand vom Projektmanagement, technische und bauliche Kollegen, Catering, Pflege. Im Fall einer großen Uniklinik haben wir uns sogar einmal mit 17 Personen ausgetauscht.

Eine Vorortbesichtigung und der persönliche Austausch sind immens wichtig. Offene Fragen, unterschiedliche Sichtweisen lassen sich im direkten Gespräch und anhand der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort deutlich schneller klären.

Daten zur Vereinbarung über Zimmerzuschläge

Rund 1.890 Krankenhäuser fallen aktuell in den Geltungsbereich der Gemeinsamen Empfehlung. Davon haben mit dem PKV-Verband zurzeit etwa 1.100 eine Vereinbarung, die bis Ende 2025 oder auch darüber hinaus gilt. Die restlichen 790 Krankenhäuser befinden sich in dem hier beschriebenen Prüfverfahren.

Was schauen Sie alles an, wenn Sie prüfen, ob die Preisvorstellungen eines Krankenhauses für seine Wahlleistung Unterkunft angemessen sind?

Zunächst erbitten wir vom Krankenhaus alle schriftlichen Unterlagen, die für die Bewertung der Wahlleistung Unterkunft relevant oder hilfreich sind: von Lageplänen über Grundrisse, Speisekarten, Servicebroschüren bis hin zur statistischen Erfassung, wie die Verpflegungsangebote in Anspruch genommen werden. So erhalten wir eine erste Vorstellung zu den wichtigsten Fragen: Wie sieht das Wahlleistungsangebot überhaupt aus? Welche Regel- und Wahlleistungen werden angeboten? Gibt es eine Wahlleistungsstation oder eingestreute Zimmer? Wo liegen sie? Und wie schätzt das Haus sich selbst ein?

Beim Termin im Krankenhaus vor Ort betrachten wir das Leistungsangebot auf jeder Station jede Kategorie der Regelleistung und der Wahlleistungsangebote. Die Regelleistung ist das, was jeder Patient erhält, der keine Wahlleistung Einbettzimmer oder Zweibettzimmer vereinbart hat. Dann gehen wir in den Austausch zu jedem einzelnen Komfortelement der angebotenen Wahlleistungszimmer. Insgesamt sind das 30 Elemente.

Wir prüfen: Ist das Waschbecken alt oder neu und schön und bietet Ablageflächen? Ist das Badezimmer dunkel und mit 15 x 15-Fliesen gefliest oder ist es hell beleuchtet und mit hellen großformatigen Fliesen ausgestaltet? Sind die Betten durchgelegen oder bequem? Weil in vielen Häusern für alle WLAN zur Verfügung steht, prüfen wir mittlerweile auch hier die Qualität. Wir schauen, ob man rund um die Uhr, also auch abends um 20 Uhr, streamen kann. Manche Häuser haben zum Beispiel einen Extra-Router auf den Wahlleistungsstationen und geben uns auch die Auswertung ihrer WLAN-Kapazität.

Wie einigen Sie sich mit den Krankenhäusern auf die Zimmerzuschläge?

Grundlage ist stets die Gemeinsame Empfehlung mit ihren Preisspannen für die einzelnen Komfortelemente. Dabei ist auch den Krankenhäusern bewusst, dass nicht der volle Preisansatz gerechtfertigt ist, wenn nur wenige Komfortvorteile geboten werden. Je mehr Leistung erbracht wird, desto höhere Ansätze kommen zum Tragen. Aber: Auch die Preisspannen der Empfehlung sind trotz der Komforterhöhungen einer gewissen Inflation unterworfen. Wenn man die Maximalwerte der Gemeinsamen Empfehlung rechnet, reicht das aus unserer Sicht für heutige besonders gute Angebote nicht mehr aus. Dann schätzen wir sie tatsächlich auch individuell höher ein, weil wir diese guten Leistungen haben wollen.

Naturgemäß vorhandene Differenzen in einzelnen Beurteilungen können tatsächlich meist im direkten Gespräch geklärt werden. Dabei helfen uns auch unsere gute Marktkenntnis von Zulieferern und Ausstattern und die Vergleiche mit anderen Krankenhäusern oder besseren Gestaltungsoptionen. Unsere sehr konkrete Betrachtung der Leistungen führt zur gegenseitigen Annäherung.

Die Krankenhäuser tauschen sich übrigens oft schon bei der Planung von neuen Wahlleistungsangeboten mit uns aus. Sie wenden sich mit ihren Ideen, Architektenplanungen an uns und fragen nach unserer Erfahrung und Einschätzung. Das geht hin bis zu konkreten Entgeltzusagen, was wir für eine Leistung in der Form geben würden. Das gibt den Häusern dann auch Sicherheit.

Können Sie über die Jahre hinweg eine Veränderung beim Angebot von Ein- und Zweibettzimmern feststellen?

Das BGH-Urteil und unsere vielfältigen Aktivitäten haben zu einem wahren Aufschwung beim Leistungsangebot der Krankenhäuser geführt. Es gibt bei vielen Krankenhäusern hochwertige und für die Patientinnen und Patienten sehr nützliche Angebote. Dazu gehören modern eingerichtete Sanitärzonen und helle, gut möblierte Zimmer – zum Beispiel mit indirekter Beleuchtung oder einer Minibar direkt am Bett.

Die Krankenhäuser bieten oft digitale Zeitschriften und Streamingdienste in den Wahlleistungszimmern an. Mir persönlich gefallen besonders die Kopplungsmöglichkeit des eigenen Endgeräts mit dem Flachbildschirm und Nachttische mit Induktionsladefläche: Man legt sein Handy darauf und es lädt. Ohne Kabel. Das ist insbesondere dann von Vorteil, wenn man gerade nicht sehr mobil ist oder notfallmäßig ins Krankenhaus kommt.

Wir haben im Interesse der Patienten immer sehr an Leistungssteigerungen gearbeitet und tun das noch. Der Erfolg gibt uns recht.

Auch wenn das Wahlleistungsangebot der Krankenhäuser sehr gut ist und von Ihnen geprüft wurde, kann es doch Mängel oder Probleme geben. Wohin können sich Patientinnen und Patienten wenden?

Natürlich ist das Krankenhaus der erste Ansprechpartner. Da ist vielleicht einmal im Stationsalltag etwas untergegangen. Man kann sich an das Pflegepersonal, das Patientenmanagement oder die Aufnahme wenden. Wer das nicht möchte, kann sich gerne auch an den PKV-Verband wenden. Wir gehen jedem einzelnen Fall nach, konfrontieren das Krankenhaus damit. Manchmal sind es Missverständnisse. Wir können aber darauf einwirken, dass möglicherweise bei einer berechtigten Beschwerde auch die Zuschläge zurückerstattet werden, dass eben nicht für die Wahlleistung bezahlt wird. Die Kritik der Patienten ist für uns sehr wichtig, denn es geht uns doch ganz entscheidend darum, dass die Patienten eine gute Leistung erhalten.