Steigt mein PKV-Beitrag, wenn ich schwer erkranke?
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Die private Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft. Die Kosten für die Behandlung von Erkrankungen und Verletzungen werden auf die Schultern aller Versicherten verteilt. Das gilt unabhängig davon, wie teuer die medizinische Behandlung ist. Deshalb spielt es keine Rolle, wie schwer Sie erkranken und was Ihre Behandlung kostet: Weder ändert sich Ihr Versicherungsschutz, noch steigt ihr individueller Beitrag.
Ebenso wenig müssen Sie aufgrund einer Erkrankung eine Kündigung Ihres Versicherungsschutzes durch die private Krankenversicherung fürchten. Ihr Versicherer darf Ihnen nur außerordentlich kündigen, wenn Sie eine schwerwiegende Vertragsverletzung begangen haben. Ein Beispiel dafür ist Abrechnungsbetrug.
Der Zusammenhang zwischen Gesundheitszustand und PKV-Beitrag
Während Erkrankungen, die nach Vertragsabschluss eintreten, vom Versicherungskollektiv finanziert werden, kann Ihr Gesundheitszustand vor Vertragsabschluss Einfluss auf Ihren Versicherungsbeitrag haben. Grund hierfür ist die Art, wie die PKV-Beiträge berechnet werden:
Die Private Krankenversicherung kalkuliert die Beiträge so, dass sie für ein Versichertenkollektiv lebenslang die zu erwartenden Ausgaben decken. Deshalb werden zu Versicherungsbeginn die Faktoren berücksichtigt, die maßgeblich das Krankheitsrisiko beeinflussen: das Alter sowie der Gesundheitszustand bei Eintritt in die Versicherung. Als dritter Faktor kommt der Umfang der versicherten Leistungen hinzu, der eine Berechnung der wahrscheinlichen Gesundheitskosten erst möglich macht.
So ist der Risikozuschlag geregelt
Bringen Sie zu Versicherungsbeginn durch bereits bestehende Erkrankungen zusätzliche Gesundheitsrisiken in das Kollektiv ein, gleicht Ihre PKV das durch einen Risikozuschlag aus. Abhängig von der Schwere der Erkrankung legt sie einen niedrigeren oder höheren Prozentsatz Ihres Beitrags als Zuschlag fest. Dieser Prozentsatz ändert sich im Laufe der Zeit nicht: Wenn zu Beginn Ihrer Versicherung ein Risikozuschlag von 25 Prozent festgelegt wird, zahlen sie in dem vereinbarten Tarif auch nach 10, 20, 30 Jahren noch 25 Prozent Risikozuschlag. Eine Verringerung oder ein Wegfall des Zuschlags ist möglich, wenn Ihr Tarif dies für den Fall einer Genesung oder deutlichen Verbesserung vorsieht. Der prozentuale Risikozuschlag kann hingegen nicht erhöht werden, solange sie in Ihrem Tarif oder einem Tarif mit vergleichbaren Leistungen versichert bleiben. Informationen zum Tarifwechsel Denn spätere Erkrankungen preist die PKV mithilfe von Statistiken von Beginn an in den Beitrag ein.
Alternativ zu einem Risikozuschlag können Sie bei Ihrer PKV anfragen, ob bestimmte mit Ihrer Erkrankung verbundene Leistungen ausgeschlossen werden können. Da hier die Abgrenzung der Leistungen und die Kostenschätzung Ihres Eigenanteils schwierig sein können, ist ein Risikozuschlag üblicherweise der bessere Weg.
Merke
Bei Erkrankungen vor Vertragsabschluss kann die private Krankenversicherung einen Risikozuschlag auf den Beitrag festlegen.
Erkrankungen nach Vertragsabschluss haben keine Auswirkungen auf den eigenen PKV-Beitrag.