Patientenrechte

Wer darf meine Patientenakte einsehen?

Juli 2016
Krankenschwester sichtet Patientenakten

In Ihrer Patientenakte hält der Arzt alle medizinisch relevanten Informationen über Sie fest. Hierzu sind die Ärzte gemäß ihrer Berufsordnung verpflichtet. Für die Akte gilt wie für die eigentliche Behandlung die ärztliche Schweigepflicht, weshalb sie nicht allgemein zugänglich ist.

Als Patient haben Sie als Einziger nach § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jederzeit das Recht, Ihre Patientenakte einzusehen. Das Original muss Ihr Arzt für mindestens zehn Jahre aufbewahren, weshalb er es nicht aus der Hand geben darf. Auf Ihren Wunsch hin muss der Arzt allerdings eine Kopie erstellen, wobei Sie die Kosten hierfür übernehmen müssen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch schränkt Ihr Recht lediglich geringfügig ein: So kann Ihr Arzt aus erheblichen therapeutischen Gründen (z. B. bei Selbstmordgefahr) die Einsichtnahme in die Patientenakte verweigern. Außerdem dürfen nicht die Rechte Dritter verletzt werden. Befinden sich in Ihrer Akte beispielsweise gesundheitliche Informationen über einen Angehörigen, darf der Arzt zumindest die betreffenden Textstellen nicht an Sie weitergeben. Sofern Ihr Arzt in der Akte subjektive Eindrücke festgehalten hat, kann er Ihnen in begründeten Ausnahmefällen die Einsicht in Teile des Dokuments versagen.

Dürfen Dritte meine Patientenakte einsehen?

Egal, ob Ehepartner, Mutter, Sohn, Schwester, Freund oder gar Rechtsanwalt: Andere Personen haben kein Recht, Ihre Patientenakte einzusehen. Der Arzt darf ihnen den Einblick in die Akte nur gewähren, wenn Sie als Patient Ihre Einwilligung dazu geben.

Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch über den Tod seiner Patienten hinaus, so dass die Akte auch verstorbener Patienten nicht frei zugänglich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Patientenakte aber einem Rechtsanwalt zugänglich gemacht werden.

Selbst andere Ärzte dürfen ohne Ihre Einwilligung Ihre Patientenakte nicht lesen. Allerdings ist ein Informationsaustausch unter behandelnden Ärzten auch möglich, wenn Ihr Einverständnis anzunehmen ist. Sie müssen also nicht immer explizit zustimmen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihren Patientenrechten bei der Arztbehandlung.

Weitere Informationen zum Thema