Arbeitgeberzuschuss 2020 zur privaten Krankenversicherung steht fest

Dezember 2020
Für Privatversicherte Arbeitnehmer steigt der Arbeitgeberschuss

NEU: Arbeitgeberzuschuss zur PKV steigt 2021 erneut. Jetzt mehr erfahren

Am 28. Oktober hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht: Er steigt zum 1. Januar 2020 von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent. Damit stehen neben der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze nun auch weitere wichtige Größen in der Privaten Krankenversicherung für 2020 fest.

Arbeitgeberzuschuss zum PKV-Beitrag steigt um 4,6 Prozent

Durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen erhöht sich der maximale Arbeitgeberzuschuss 2020 zur privaten Krankenversicherung auf 367,97 Euro/Monat.

Für den maximalen Arbeitgeberzuschuss 2020 sind die folgenden Größen relevant:

  • die Beitragsbemessungsgrenze (2020: 4.687,50 Euro/Monat)
  • der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 %) sowie
  • der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen (1,1 %)
    Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der GKV wird seit 2019 bei der Berechnung des maximalen Arbeitgeberzuschusses berücksichtigt.

Auch der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung erhöht sich moderat durch die Änderung der Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung für Versicherte mit Kindern, der für die Berechnung des Zuschusses ebenfalls herangezogen wird, bleibt 2020 unverändert bei 3,05 Prozent. Damit ergibt sich für 2020 ein maximaler Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung von 71,48 Euro.

                                        

  Arbeitgeberzuschuss     2020     2019  
Monat Jahr Monat Jahr
zur PKV 367,97 € 4.415,64 € 351,66 € 4.219,92 €
zur PPV 71,48 € 857,76 € 69,20 € 830,40 €
insgesamt 439,45 € 5.273,40 € 420,86 € 5.050,32 €

Neue Höchstbeiträge zum Basis- und Standardtarif

Für die Sozialtarife der PKV – den Basistarif und den Standardtarif – hat der Gesetzgeber Höchstbeiträge festgelegt. Der Höchstbeitrag des Standardtarifs ist identisch mit dem allgemeinen Höchstbeitrag der GKV und berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze (2020: 4.687,50 Euro/Monat) und dem allgemeinen Beitragssatz der GKV (14,6 Prozent). Er beträgt damit 2020  684,38 Euro/Monat. Durch langjährige Mitgliedschaft in der PKV und Anrechnung der Alterungsrückstellungen zahlen die meisten Versicherten im Standardtarif weniger als den Höchstbeitrag.

Für den Höchstbeitrag des Basistarifs wird neben der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen GKV-Beitragssatz auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen (2020: 1,1 Prozent) herangezogen. Dadurch ist der Höchstbeitrag im Basistarif höher als im Standardtarif und liegt 2020 bei 735,94 Euro.

Weitere Informationen zum Thema