Sind Sie für den Pflegefall wirklich abgesichert?
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In Deutschland gilt eine umfassende Pflege-Versicherungspflicht: Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) abschließen. Soweit so gut. Das sollte eigentlich reichen, denken die meisten von uns. Dem ist aber nicht so, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kommt nur für einen Teil der Pflegekosten auf. Sie ist als „Teilkosten-Versicherung“ gedacht und deckt nur die Kosten für grundlegende Pflege- und Betreuungsleistungen ab – in der häuslichen wie stationären Pflege.
Gerade die Unterbringung in einem Pflegeheim ist besonders teuer. Hier werden Ihnen zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt für:
- Verpflegung
- Unterkunft
- Investitionen der Pflegeeinrichtungen
- den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE)
Bei stationärer Pflege und Pflegegrad 5 liegen diese Kosten im Bundesdurchschnitt bei rund 2.400 Euro pro Monat – Tendenz weiter steigend. Eine Pflegezusatzversicherung ist daher sinnvoll, um diese Lücke zu schließen.
Wie Sie sich vor finanzieller Überforderung im Pflegefall schützen können
Eine neue Marktanalyse der unabhängigen Rating-Agentur ASSEKURATA gibt einen umfassenden Überblick über die Kosten und Möglichkeiten einer zusätzlichen privaten Pflegevorsorge. So kann ein 25-Jähriger bereits ab 37 Euro im Monat mit einer Pflegetagegeldversicherung die derzeitige durchschnittliche Pflegelücke von etwa 2.400 Euro bei stationärer Pflege komplett schließen. Selbst im Alter von 55 Jahren ist dieses Absicherungsniveau für 132 Euro pro Monat zu haben. Bei häuslicher Pflege würden die genannten Beiträge das Budget der Pflegebedürftigen nahezu verdoppeln.
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen und mit dem Aufbau von Alterungsrückstellungen beginnen, desto geringer fällt der zu zahlende Beitrag aus.
Vielfältige Tarifwelt: Pflegezusatzversicherungen für den persönlichen Bedarf
Entscheidungshilfe
Der PKV-Verband hat Informationen mit den wesentlichen Entscheidungskriterien beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zusammengestellt. Dabei sind auch Empfehlungen vom Bund der Versicherten und der Ratingagentur Assekurata (Qualitätsbeurteilung von Versicherungsunternehmen aus Kundensicht) eingeflossen.
Diese Informationen können Ihnen zum einen eine Hilfestellung sein, was Sie beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung beachten sollten. Zum anderen werden Ihnen diese Informationen aber auch deutlich machen, dass Pflegevorsorge nicht nur bezahlbar, sondern auch einfach ist.
Private Pflegezusatzversicherungen werden als Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung, Pflegerentenversicherung oder als staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (Pflege-Bahr) angeboten. Bei den meisten Unternehmen besteht für den Abschluss der Versicherung in der Regel ein Höchstalter zwischen 55 und 70 Jahren. Eine genaue Bedarfsermittlung vor Vertragsabschluss ist wichtig. Dabei spielt die bevorzugte Art und Weise der Pflege (zu Hause oder in einer stationären Einrichtung) eine große Rolle.