Private Pflegeversicherung: Das ändert sich 2022
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Ab 2022 gibt es für verschiedene Leistungen mehr Geld aus der Pflegeversicherung. Außerdem wird die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln erleichtert. Der Grundbeitrag für privat Pflegeversicherte ändert sich zwar nicht, allerdings müssen sie begrenzt auf das Jahr 2022 einen Corona-Zuschlag zahlen.
Erhöhung der Leistungen in der privaten Pflegeversicherung
Die Kostenerstattung für professionelle Pflege wird 2022 erhöht, und zwar sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege. Wer zu Hause von einer Pflegekraft versorgt wird, erhält monatlich
- bei Pflegegrad 2 statt bisher 689 Euro nun 724 Euro
- bei Pflegegrad 3 statt bisher 1.298 Euro nun 1.363 Euro
- bei Pflegegrad 4 statt bisher 1.612 Euro nun 1.693 Euro
- bei Pflegegrad 5 statt bisher 1.995 Euro nun 2.095 Euro.
Für Heimbewohnerinnen und -bewohner gibt es keine pauschale Leistungserhöhung. Stattdessen erhalten sie einen Leistungszuschlag. Dieser hängt zum einen davon ab, wie lange sie bereits in einer stationären Einrichtung gepflegt werden, und zum anderen von ihrem im jeweiligen Heim zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Der Pflegegrad ist hingegen irrelevant. Die Regelung ist für alle Pflegedürftigen ab Pflegegrad 2 identisch.
Pflegebedürftige können vorübergehend in einer Einrichtung versorgt werden und dafür Kurzzeitpflege erhalten. So können Versorgungsengpässe überbrückt werden – zum Beispiel bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit, wenn noch keine Pflege organisiert ist. Ab 2022 erstattet die Pflegeversicherung hierfür bis zu 1.774 Euro statt bisher 1.612 Euro.
Pflegehilfsmittel: Pflegefachkraft kann Empfehlung aussprechen
Wenn es um die Verordnung von Pflegehilfsmitteln ging, hatten Pflegekräfte bislang keinerlei Befugnisse. Ausschließlich eine Ärztin oder ein Arzt konnte Hilfsmittel verschreiben. Ab 2022 kann eine Pflegefachkraft jedoch konkrete Empfehlungen aussprechen, welche Pflegehilfsmittel die von ihr zu Hause betreute pflegebedürftige Person sinnvollerweise erhalten und nutzen sollte. Der Antrag für das Pflegehilfsmittel muss dann Innerhalb von zwei Wochen bei der Versicherung eingereicht werden.
Befristeter Beitragszuschlag zur privaten Pflegeversicherung
Der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung erhöht sich – allerdings begrenzt auf das Jahr 2022. Um die Kosten für die Corona-Pandemie aufzufangen, müssen Privatversicherte in diesem Jahr einen Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen. So hat es der Gesetzgeber vorgeschrieben. Für Beihilfeempfänger wie Beamte und ihre Angehörigen liegt der Zuschlag bei 7,30 Euro im Monat, für alle anderen Versicherten bei 3,40 Euro.
Die dauerhafte Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung hat für Privatversicherte keine Bedeutung. Für die private Pflegeversicherung ist nur der „Grundbeitrag“ der Pflegeversicherung wichtig (zum Beispiel in Bezug auf den Höchstbeitrag). Grund hierfür ist, dass die private Pflegeversicherung mit der Bildung von Alterungsrückstellungen für die Generationengerechtigkeit sorgt, die mit dem Zuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung angestrebt wird.
Januar 2022