Bewohner von Pflegeheimen müssen mehr zahlen

August 2018
Rentner prüft Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen müssen im Schnitt 1.831 Euro pro Monat selbst zahlen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), die Vergütungsvereinbarungen von ca. 11.000 Pflegeeinrichtungen in ganz Deutschland zum Stichtag 1. Juni 2018 berücksichtigt . Zu Jahresbeginn hatte der durchschnittliche Eigenanteil noch bei rund 1.750 Euro gelegen.

„Die gesetzliche Pflegeversicherung kann nur einen ‚Teilkasko‘-Schutz bieten. Im Ernstfall bleibt also eine Pflegelücke, die mehrere tausend Euro im Monat betragen kann,“ erklärt PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach. Neben den Leistungen der Pflegeversicherung müssen die Versicherten einen Teil der Kosten für die Pflege (den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil EEE), sowie die Unterkunft und die Verpflegung selbst tragen. Außerdem kann die Einrichtung von den Bewohnern eine einrichtungsabhängige Investitionskostenpauschale für Baumaßnahmen und Modernisierung verlangen. Die monatlichen Zusatzkosten zur Pflegeversicherung werden in den Vergütungsvereinbarungen zwischen den Pflegekassen und den Heimen getroffen und gelten für privat wie gesetzlich Versicherte.

Private Pflegevorsorge gewinnt an Bedeutung

Für den PKV-Verband belegt der Trend bei den Pflegekosten die große Bedeutung der privaten Pflegevorsorge. „Immer mehr Menschen erkennen den Bedarf einer privaten, kapitalgedeckten Vorsorge“, berichtet Volker Leienbach. Weil die Menschen oft erst im hohen Alter pflegebedürftig werden, beeinflusst das Eintrittsalter in eine Pflegezusatzversicherung maßgeblich den Beitrag. „Je früher man anfängt, desto günstiger ist es. Viele Pflegezusatzversicherungen werden sogar gefördert, da gibt es bis zu 33 Prozent Zuschuss vom Staat“, erläutert Leienbach mit Verweis auf den sogenannten Pflege-Bahr.

Eine Übersicht zum Thema Pflegezusatzversicherung finden Sie auf der Website des PKV-Verbandes.

Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)?

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) bestimmt die Kosten, die Bewohner eines Pflegeheims für ihre Pflege aus eigener Tasche zahlen müssen. Für den EEE werden zunächst für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 die gesamten Pflegekosten einer Einrichtung ermittelt. Von diesen Pflegekosten werden nun die Leistungen der Pflegeversicherung abgezogen. So zahlt die Pflegeversicherung zum Beispiel 1.775 Euro monatlich für einen Bewohner mit Pflegegrad 4 und 770 Euro für einen Pflegegrad 2. Der Restbetrag wird nun auf die Pflegebedürftigen aufgeteilt, so dass alle den gleichen Eigenanteil für die Pflege bezahlen – unabhängig davon, welcher Pflegegrad besteht.

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