Abrechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen

Bei privatversicherten Patientinnen und Patienten werden die allgemeinen Krankenhausleistungen genauso berechnet wie bei gesetzlich Versicherten.

Wenn Sie sich in stationäre Behandlung begeben, werden danach immer die allgemeinen Krankenhausleistungen in Rechnung gestellt. Dazu zählen

  • die ärztlichen Leistungen durch die diensthabenden Ärztinnen und Ärzte,
  • die Krankenpflege,
  • die Unterkunft und
  • die Verpflegung.

Das gilt auch dann, wenn Sie eine wahlärztliche Behandlung (Stichwort Chefarztbehandlung) oder/und die Wahlleistung Unterkunft (Ein-/Zweibettzimmer) vereinbart haben.

Üblicherweise erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Krankenhaus und privater Krankenversicherung. Jedoch kann es in seltenen Fällen auch vorkommen, dass Sie die Rechnung erhalten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie auch hier informiert sind.

Sollte das Krankenhaus Ihnen die Rechnung stellen, müssen Sie sie nicht umgehend begleichen. Sie können sie erst an Ihre PKV weiterleiten, damit diese Ihnen die Kosten erstatten kann, bevor Sie den geforderten Betrag an das Krankenhaus überweisen. So müssen Sie nur in Vorleistung gehen, falls sich die Kostenerstattung durch eine langwierigere Rechnungsprüfung verzögert.

Verbindliche Entgeltsysteme: DRG, Hybrid-DRG und PEPP

In öffentlichen Krankenhäusern wird bei der Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen unterschieden nach

  • somatischen (d. h. rein körperlichen) Behandlungen und
  • psychosomatischen oder psychiatrischen Behandlungen, die auch oder ausschließlich auf seelische Leiden abzielen.

Das gilt für die Behandlung von gesetzlich wie auch privat versicherten Patientinnen und Patienten.

Krankenhausrechnung über Fallpauschalen

Somatische Behandlungen werden über diagnoseorientierte Fallpauschalen, die DRG (Diagnosis Related Groups) vergütet. Die Krankenhausleistungen werden dazu nach Art und Schweregrad der diagnostizierten Krankheiten eingestuft. Sie erhalten also keine tageweise Abrechnung tatsächlich erbrachter einzelner Leistungen. Stattdessen schaut das Krankenhaus, welche Fallpauschale zu Ihrer Diagnose und Behandlungsart passt, und stellt dann die entsprechende Pauschale in Rechnung.

Als Grundlage für die Berechnung einer Fallpauschale dient der sogenannte Basisfallwert, der den Preis für eine Behandlung mit durchschnittlichem Aufwand festlegt. Dieser Wert ist nicht bundeseinheitlich. Vielmehr vereinbaren die Krankenhäuser mit der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung jährlich für jedes Bundesland Basisfallwerte. Man spricht deshalb auch von Landesbasisfallwerten. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung ist die zugrundeliegende DRG mit Punkten unterlegt. Multipliziert mit dem Landesbasisfallwert ergibt sich der DRG-Rechnungsbetrag.

Die DRG sind nach folgenden Hauptdiagnosegruppen (MDC - Major Diagnostic Category) kategorisiert:

  • Prä-MDC
  • MDC 01 Krankheiten und Störungen des Nervensystems
  • MDC 02 Krankheiten und Störungen des Auges
  • MDC 03 Krankheiten und Störungen des Ohres, der Nase, des Mundes und des Halses
  • MDC 04 Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane
  • MDC 05 Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems
  • MDC 06 Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane
  • MDC 07 Krankheiten und Störungen an hepatobiliärem System und Pankreas
  • MDC 08 Krankheiten und Störungen an Muskel-Skelett-System und Bindegewebe
  • MDC 09 Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma
  • MDC 10 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
  • MDC 11 Krankheiten und Störungen der Harnorgane
  • MDC 12 Krankheiten und Störungen der männlichen Geschlechtsorgane
  • MDC 13 Krankheiten und Störungen der weiblichen Geschlechtsorgane
  • MDC 14 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
  • MDC 15 Neugeborene
  • MDC 16 Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems
  • MDC 17 Hämatologische und solide Neubildungen
  • MDC 18A HIV
  • MDC 18B Infektiöse und parasitäre Erkrankungen
  • MDC 19 Psychische Krankheiten
  • MDC 20 Alkohol- und Drogengebrauch und alkohol- und drogeninduzierte psychische Störungen
  • MDC 21A Polytrauma
  • MDC 21B Verletzungen, Vergiftungen und toxische Wirkungen von Drogen und Medikamenten
  • MDC 22 Verbrennungen
  • MDC 23 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen, und andere Inanspruchnahme des Gesundheitswesens
  • Fehler-DRG
Beispiel für Abrechnungsmöglichkeiten einer Krankenhausbehandlung bei ähnlicher Diagnose (2022)
DRG Bezeichnung Betrag in Euro
7010E08A Strahlentherapie bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane mit operativem Eingriff oder Beatmung > 24 Stunden 15.171,30
7010E08B Strahlentherapie bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane ohne operativen Eingriff oder Beatmung > 24 Stunden, mehr als ein Belegungstag, Bestrahlungen an mindestens 9 Tagen 12.199,92
7010E08C Strahlentherapie bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane ohne operativen Eingriff oder Beatmung > 24 Stunden, mehr als ein Belegungstag, Bestrahlungen an mindestens 5 Tagen oder mindestens 10 Bestrahlungen oder zerebrale, stereotaktische Bestrahlung 5.862,25

Über die Fallpauschalen werden die ärztlichen Leistungen, die Unterkunft und die Verpflegung vergütet – also Kosten, die bei jedem stationären Aufenthalt entstehen. Aber auch nicht-ärztliche Behandlungen wie medizinische Fußpflege oder Krankengymnastik sind über die DRG abgegolten und können Ihnen deshalb nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.

Ausgegliedert aus den DRG wurden hingegen die Kosten für das Pflegepersonal: Sie werden nun über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget finanziert. Dieses Budget unterliegt dem Selbstkostendeckungsprinzip und wird von den Vertragspartnern auf der Ortsebene ausgehandelt. Die Kosten für das Pflegepersonal sollen hierdurch nur noch zweckgebunden für die Pflege verwendet werden können. Für Privatpatientinnen und -patienten gilt auch hier weiterhin der Grundsatz der einheitlichen Entgelte.

Je Krankenhaus kann es zudem Zuschläge oder Abschläge geben, z. B. für die Finanzierung von Ausbildungsprogrammen. Diese werden auf der Rechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen ebenso wie die Kosten für das Pflegepersonal entsprechend gekennzeichnet.

Abrechnung von Wahlleistungen

Wahlärztliche Leistungen (Stichwort Chefarztbehandlung) werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt. Auch die Zuschläge für ein Ein- oder Zweibettzimmer (Wahlleistung Unterkunft) werden bei der Vergütung von den allgemeinen Krankenhausleistungen getrennt. Allerdings werden die Zuschläge oft direkt zwischen Krankenhaus und privater Krankenversicherung abgerechnet.

Krankenhausrechnung über hybride Fallpauschalen

Da in Deutschland zu viele Operationen und Eingriffe im Krankenhaus stattfinden, die eigentlich auch ambulant durchgeführt werden könnten, hat der Gesetzgeber die sogenannten Hybrid-DRGs eingeführt. Dadurch können Krankenhäuser seit 1. Januar 2024 bestimmte Leistungen auch ambulant durchführen und abrechnen. Selbst wenn mehrere Leistungserbringer beteiligt sind, kann diese Vergütung nur einmal angesetzt werden. Die gilt für gesetzlich wie privat Versicherte gleichermaßen.

Krankenhausrechnung bei Behandlung seelischer Leiden

Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen rechnen nach dem Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog) ab. Dieses Vergütungssystem ist ebenfalls pauschalierend. Allerdings wird nicht fallbezogen abgerechnet, sondern je Behandlungstag. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) vereinbaren jährlich einen aktuellen PEPP-Entgeltkatalog und einigen sich über die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen.

Den Entgeltkatalog und die Abrechnungsbestimmungen können Sie auf der Webseite des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) einsehen.

Abrechnung allgemeiner Krankenhausleistungen in Privatkliniken

Reine Privatkliniken, die nicht zur Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen sind, unterlegen nicht den Abrechnungsregelungen nach DRG und PEPP. Sie können ihre Preise weitgehend frei gestalten. Bevor Sie eine stationäre Behandlung in einer Privatklinik beginnen, sollten Sie Rücksprache mit Ihrer privaten Krankenversicherung halten, ob und in welchem Umfang diese die Kosten erstattet.