Krankenhausfinanzierung

50 Mio. Euro zusätzlich für Landkrankenhäuser

Juli 2020
Außenansicht eines Krankenhauses

In Deutschland können neun von zehn Menschen innerhalb von 15 Minuten ein Krankenhaus mit Basisversorgung erreichen – sofern sie in einer städtischen Region leben. In ländlichen Regionen trifft das nur auf knapp zwei Drittel der Bevölkerung zu. Damit auch dort weiterhin eine dauerhafte stationäre Versorgung sichergestellt werden kann, erhalten Landkrankenhäuser seit 2020 unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge.

Zusammen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) prüfen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) jährlich, welche Krankenhäuser gefördert werden. Nun haben sie festgelegt, dass 2021  121 Landkrankenhäuser einen Zuschlag von 400.000 Euro erhalten werden. Finanziert werden die insgesamt knapp 50 Mio. Euro von GKV und PKV.

Anfahrtszeit und Einwohnerdichte sind Förderkriterien

Nach Vorgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses gibt es für eine Förderung unterschiedliche Kriterien – je nachdem, ob das Krankenhaus eine Grundversorgung (mit Innerer Medizin und chirurgischer Fachabteilung) oder Geburtshilfe anbietet. Dabei werden die Versorgungsgebiete der Kliniken betrachtet: Für die Grundversorgung ist das ein Umkreis von 30 Minuten PKW-Anfahrtszeit, für die Geburtshilfe 40 Minuten. Ergibt sich in einem Versorgungsgebiet neben einer definierten geringen Einwohnerdichte zusätzlich für eine Mindestzahl von Personen ein zu langer Anfahrtsweg zum nächsten Krankenhaus, erhält das Landkrankenhaus den Zuschlag.

Der Zuschlag wird in gleicher Höhe an jedes der gelisteten Krankenhäuser gezahlt. Er ist unabhängig von der Größe und Wirtschaftlichkeit des Krankenhauses, d. h. auch Krankenhäuser ohne finanzielles Defizit werden gefördert.

Die Krankenhäuser verteilen sich auf das gesamte Bundesgebiet, von den Inseln im Norden über Uckermark und Pfalz bis in den bayerischen und baden-württembergischen Süden. Eine Liste der geförderten Krankenhäuser finden Sie hier ab Seite 6.