Brust- und Eierstockkrebs: Zahlt die PKV für prädiktive Gentests?
- Arzt
- Prävention

istock: Vladimir Borovic
Brustkrebs ist weltweit die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. In Deutschland wurden 2017 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes fast 130.000 Frauen im Krankenhaus wegen Brustkrebs behandelt.
Je früher der Krebs erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Deshalb ist die jährliche Brustuntersuchung bei der Frauenärztin bzw. beim Frauenarzt, bei der die Frauen auch zur Selbstuntersuchung angeleitet werden, ein wichtiges Vorsorgeangebot. Gleiches gilt für das von der PKV gemeinsam mit der GKV organisierte Mammographie-Screening für Frauen ab 50 Jahre. Diese Leistungen sind regulär im privaten Krankenversicherungsschutz enthalten.
Für welche Frauen sind spezielle Vorsorgemaßnahmen wichtig?
Ein kleiner Prozentsatz der Frauen ist erblich vorbelastet. Ihr Risiko, an Brustkrebs oder Eierstockkrebs zu erkranken, liegt genetisch bedingt deutlich höher. Zudem ist ihr Erkrankungsalter im Schnitt erkennbar niedriger als bei nicht-vorbelasteten Frauen.
Hinweise auf eine solche Vorbelastung sind insbesondere Krankheitsfälle in der Familie. Diese lassen jedoch nicht automatisch auf ein erhöhtes Brustkrebsrisiko für die Angehörigen schließen. Bei etwa 30 Prozent der an Brust- und/oder Eierstockkrebserkrankten gibt es eine familiäre Häufung oder erfolgt die Erkrankung in jungen Jahren. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand können aber nur 5 bis 10 Prozent der Erkrankungen auf eine Veränderung in den Genen zurückgeführt werden. Für die möglicherweise betroffenen Frauen ist die Ungewissheit eine enorme seelische Belastung. Es ist auch deshalb wichtig, die Frauen mit größerer Erkrankungsgefahr zu erkennen und zu betreuen.
Aus diesem Grund hat der PKV-Verband bereits 2006 mit dem Universitätsklinikum Köln eine „Vereinbarung über die Risikofeststellung und Beratung, Gendiagnostik und Früherkennungsmaßnahmen für Brust- und/oder Eierstockkrebs“ geschlossen, der alle PKV-Unternehmen beitreten können. Ob dies auf Ihren Versicherer zutrifft und die Vereinbarung somit auch für Sie gilt, erfahren Sie von Ihrem Krankenversicherer. Auf Seite der Vertragspartner sind Zentren des Deutschen Konsortiums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs beigetreten. Bei den Zentren handelt es sich ausschließlich um universitäre Kliniken. Eine Auflistung der Zentren können Sie unserem Merkblatt entnehmen.
Wussten Sie, dass auch Männer an Brustkrebs erkranken können? Das ist allerdings deutlich seltener der Fall als bei Frauen. Zudem können auch Männer Träger einer Genmutation sein, die erblichen Brustkrebs verursachen kann. Diese Genmutationen sind sowohl für das individuelle Erkrankungsrisiko des Mannes relevant als auch durch Vererbung für seine Nachkommen. Die Rahmenvereinbarung gilt deshalb auch für Männer.
Was beinhaltet die PKV-Rahmenvereinbarung zu erblichem Brust- und Eierstockkrebs?
Gegenstand des Vertrages sind eine spezifische Beratung, Gendiagnostik sowie ein Früherkennungs- bzw. Nachsorgeprogramm. Die Kosten hierfür übernehmen die teilnehmenden PKV-Unternehmen jeweils im tariflich vereinbarten Umfang. Das bedeutet beispielsweise, dass Selbstbehalte berücksichtigt werden.
Der erste Kontakt wird üblicherweise durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte hergestellt. Ebenso kann aber auch die Patientin selbst für eine grundsätzliche Einschätzung des Erkrankungsrisikos an eines der teilnehmenden Zentren herantreten. Die Zentren haben hierfür in der Regel eigene Telefonnummern eingerichtet. In persönlichen Beratungsgesprächen erfolgt anschließend eine umfassendere Anamnese und Betrachtung der persönlichen Situation der Rat suchenden Frau. Sinnvoll ist, wenn nicht nur eine einzelne Patientin zum Gespräch erscheint, sondern Familienangehörige gemeinsam das Beratungsangebot annehmen. Schließlich kann jedes Familienmitglied betroffen sein, wenn ein krankheitsauslösendes Gen vorliegt. Hier erfahren Sie mehr über den Inhalt der Beratungsgespräche.
Ergeben die Gespräche und die individuelle Risikokalkulation ein erhöhtes Erkrankungsrisiko, bietet das Krebszentrum einen Gentest an. Die Gesprächsteilnehmer erhalten eine angemessene Bedenkzeit. Erst danach können sie der Genanalytik zustimmen. Willigt eine Frau nicht in den Gentest ein, wird sie eingehend über allgemeine Möglichkeiten der Prävention informiert und an ihre Ärztin bzw. ihren Arzt zurück überwiesen.
Der Gentest wird aus medizinisch-wissenschaftlichen Gründen nach Möglichkeit bei einer Angehörigen durchgeführt, die im Laufe ihres Lebens bereits an Brustkrebs erkrankt ist. Ist dies nicht möglich, weil keine erkrankte Angehörige mehr lebt oder der Gendiagnostik zustimmt, wird eine nicht erkrankte Frau der Familie getestet. Solche prädiktiven Gentests an gesunden Frauen sind grundsätzlich nicht im Versicherungsschutz enthalten. Im Rahmen der Brustkrebsvereinbarung tragen die der Vereinbarung beigetretenen PKV-Unternehmen jedoch die Kosten. Hier erfahren Sie mehr über die Genanalytik.
Nach erfolgtem Gentest werden die Ratsuchenden umfassend über den Befund informiert. Das kontaktierte Zentrum empfiehlt zudem weitere Maßnahmen.
Welche Vorteile bietet die PKV-Rahmenvereinbarung zum Brust- und Eierstockkrebs?
Die der Rahmenvereinbarung beigetretenen Zentren arbeiten auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand und tauschen sich regelmäßig aus. Frauen, die das Angebot nutzen, können sich auf einen hochprofessionalisierten, standardisierten Ablauf verlassen.
Darüber hinaus gilt:
- Sämtliche Beratungsgespräche und Untersuchungen werden von geschultem Fachpersonal durchgeführt.
- Rat suchende Frauen erhalten eine umfassende Aufklärung.
- Sie können auf dieser Grundlage eine bewusste Entscheidung darüber treffen, ob sie Gewissheit über ihr Erkrankungsrisiko erhalten möchten.
- Nach erfolgter Aufklärung übernehmen die beigetretenen PKV-Unternehmen die Kosten für einen prädiktiven Gentest in tariflichem Umfang.
- Frauen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko erhalten eine besondere Betreuung durch intensivierte Früherkennungsmaßnahmen.
- Eine frühzeitige Diagnostik kann den Krankheitsverlauf verbessern.
- Bei erkrankten Frauen ist der Gentest hilfreich bei der Behandlung, so z. B. der Auswahl der Chemotherapie, der Auswahl des operativen Verfahrens und der Gestaltung der Tumornachsorge.